gläsernes Unternehmen?

Telekom legt Verfassungsbeschwerde ein

Konzern will Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kostenoffenlegung in Gerichtsverfahren nicht akzeptieren
Von Hayo Lücke

Wie das Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe berichtet, hat die Deutsche Telekom Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes eingelegt, nach der der Bonner Konzern künftig seine Kostenunterlagen in Gerichtsverfahren vollständig offen legen muss, wenn Konkurrenten die Preise des früheren Monopolisten in Frage stellen.

Dass die Telekom dieses Urteil ohne großes Murren schlucken würde, war nicht zu erwarten. In der Begründung zu der Beschwerde wird argumentiert, dass man durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu einem gläsernen Unternehmen und damit im Wettbewerb erheblich benachteiligt würde.

Wie das Handelsblatt weiter schreibt, hatten die Konkurrenten der Telekom auf Grund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gehofft, künftig in Gerichtsverfahren bessere Karten gegen den Ex-Monopolisten zu haben. Bisher waren Richtern nach Angaben der Unternehmen meist die Hände gebunden, da sie keine vollständige Einsicht in die Kostenunterlagen der Telekom hatten oder aber diese Dokumente nicht für die Begründung ihres Urteils heranziehen konnten.