Garantie

Wenn das Mobiltelefon streikt - Tipps zur Handyreparatur

In den ersten sechs Monaten stehen Händler in der Beweispflicht
Von dpa / Hayo Lücke

Ein Tag ohne Handy - für viele Mobiltelefonierer ist das unvorstellbar. Die ständige Erreichbarkeit wird in vielen Berufen erwartet, und wer unterwegs keine SMS-Grüße empfangen kann, fühlt sich in seinem Freundeskreis schnell außen vor. Wenn das Handy den Geist aufgibt, wissen viele Verbraucher dennoch nicht, an wen sie sich wenden sollen: Laut Gesetz ist zwar der Verkäufer die erste Anlaufstelle, aber auch Hersteller bieten Garantien für ihre Geräte.

"Während die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer gesetzlich geregelt sind, müssen Kunden die Garantieerklärungen der Hersteller selber prüfen", erklärt Bernd Ruschinzik von der Verbraucher-Zentrale Berlin. Zwei Jahre dauert die gesetzliche Gewährleistungspflicht, innerhalb derer der Händler dafür sorgen müssen, dass das Gerät vertragsgemäß funktioniert. Dabei können auch optische Mängel reklamiert werden. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf stehen zudem der Händler beziehungsweise der Hersteller in der Beweispflicht: Es wird automatisch angenommen, dass ein Mangel bereits beim Verkauf vorhanden gewesen ist.

Ein Freifahrtschein für den Kunden ist das jedoch nicht: "Bei selbstverschuldeten Defekten wie Feuchtigkeitsschäden oder einem Sturz gilt die Gewährleistungspflicht nicht", so Ruschinzik. Auch einen Anspruch auf ein Ersatzhandy habe der Kunde bei der Reparatur nicht. Die Mobilfunkanbieter bieten im Schadensfall teilweise aber Leihhandys an. Um langen Wartezeiten bei Reparaturen im Rahmen der Gewährleistungspflicht vorzubeugen, könnten Kunden dem Verkäufer eine Frist von drei bis vier Wochen setzen.

Oft verweisen Händler für eine Reparatur jedoch auf die Geräte-Garantie der Hersteller, die eigene Service-Center betreiben. Das ist für den Kunden ärgerlich, da die Telefon-Hotline des Herstellers meist Zeit und Nerven kostet und zur Reparatur noch Versandgebühren dazukommen, wenn die passende Service-Filiale nicht in der Nähe ist. In einigen Fällen lohnt sich der Aufwand dennoch: So werden bei der Firma Siemens defekte Modelle nicht repariert, sondern einfach per Kurier gegen neue Geräte ausgetauscht.

Da Garantieerklärungen nicht gesetzlich geregelt sind, sollten Kunden die Konditionen vor dem Kauf genau prüfen und Sonderregelungen beachten: Zum Beispiel enthalten einige Garantien versteckte Reparaturkosten für Ersatzteile oder Arbeitslohn, warnt Ruschinzik.

Einen bundesweiten Vor-Ort-Reparaturdienst baut T-Mobile derzeit zusammen mit der Firma Quips aus Elmshorn auf. "Die Shops stehen für jeden Handybesitzer offen - egal, über welchen Mobilfunkanbieter der Vertrag läuft oder von welchem Hersteller das Handy ist", sagt Human Azrak, Sprecher von T-Mobile in Bonn. Kleinere Reparaturen wie der Austausch der Tastaturmatte sollen in höchstens zwei Stunden erledigt sein. Ist der Schaden nicht direkt zu beheben, werde die Ausbesserung in der Quips-Zentrale innerhalb von fünf Tagen vorgenommen. Außerdem erhalte der Kunde ein Ersatzhandy während der Reparatur. Mehr als 50 Läden mit dem Logo "Erste Hilfe fürs Handy" hätten den Betrieb bereits aufgenommen.

Wer für die Handy-Reparatur bezahlen muss, kann sich unter www.handy-reparaturdienst.de unentgeltlich einen Kostenvoranschlag per Ferndiagnose geben lassen. Auch bei älteren Handys lohne sich eine Reparatur oft noch, so Andreas Schumacher, Geschäftsführer der Schumacher GmbH in Ennigerloh, die den Internetservice betreibt. Solche Geräte könne man als Ersatzgerät nutzen oder an Kinder und Großmutter weitergeben. "Erste Hilfe" erhalten Betroffene oft auch im Austausch mit anderen Verbrauchern in einschlägigen Internet-Foren: Die Seite www.handyfragen.de [Link entfernt] zum Beispiel bietet Erfahrungsberichte zur Servicequalität einzelner Anbieter.