kaum Erfolg

Hohe Hürden für Anwohnerklagen gegen Mobilfunkanlagen

Kaum Erfolgsaussichten, sofern Grenzwerte eingehalten werden
Von dpa / Marie-Anne Winter

Anwohnerklagen gegen Mobilfunkanlagen haben kaum Aussicht auf Erfolg, wenn bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab jetzt einer Kirchengemeinde Recht, die eine solche Anlage auf ihrem Kirchturm installiert hatte und von Nachbarn verklagt worden war (Az.: 23 U 137/02).

Nach Angaben des Gerichts hatten die Anwohner auf Menschen verwiesen, die - wegen der Anlage in ihrer Nähe - über Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Herzrhythmusstörungen klagten. Die Richter befanden jedoch, bestehende Grenzwerte seien nicht überschritten worden. Wissenschaftlich fundierter Anlass zu der Annahme, die Grenzwerte seien zu hoch angesetzt, bestehe nicht.