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Call by Call über 0190er-Nummern auf dem Prüfstand

Regulierungsbehörde geht Missbrauchsvorwürfen nach
Von Ralf Hüskes

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation will verstärkt gegen Call-by-Call-Discounter vorgehen, die Billig-Gespräche über 0190-0er-Zugangsnummern anbieten. Durch eine Änderung der Zuteilungsregeln für die entsprechenden Rufnummern (0190-0er-Nummern sowie 0900er-Nummern) sollen diese schlicht verboten werden. Entsprechende Überlegungen hat die Regulierungsbehörde in ihrem aktuellen Amtsblatt veröffentlicht (Mitteilung 141/2003 vom 04. Juni 2003).

Bereits seit ihrer Einführung sind Call by Call-Angebote über 0190er-Nummern umstritten. Nicht nur, dass die Anbieter mit ihren häufigen Tarifwechseln ein für die Kunden schier undurchschauliches Tarifdickicht geschaffen haben. Durch die Nutzung von 0190-0er umgehen sie auch eine Reihe von Restriktionen für klassiche Call by Call-Verbindungen. So konnten die Anbieter beispielsweise schon lange vor dem offiziellen Start Call by Call-Gespräche im Ortsbereich anbieten. Auch technischen Anforderungen an die Netzzusammenschaltung sowie die Interconnection-Gebühren sind bei der Nutzung von 0190-0er-Nummern niedriger als bei klassischen Call by Call-Diensten.

Betroffen von den aktuellen Plänen sind Call by Call-Angebote über 0190er- sowie 0900er-Nummern, nicht jedoch über 0180er-Nummern.