Geld zurück

Weitere 1 500 Klagen gegen die Telekom eingereicht (aktualisiert)

Klagefrist läuft heute ab
Von dpa / Marie-Anne Winter

Unmittelbar vor dem Ende der Klagefrist sind heute weitere 1 500 Klagen gegen die Telekom beim Landgericht Frankfurt eingegangen. Die Kleinanleger verlangen das Geld zurück, dass sie vor knapp drei Jahren beim dritten Börsengang der Telekom gezahlt haben, teilte die Kanzlei Doerr, Kühn, Plück und Thoeren mit. Nach Auffassung der Kläger wies das Börsenprospekt in 27 Punkten Fehler auf. Insgesamt vertritt die Kanzlei knapp 5 500 Kleinaktionäre, die zusammen rund 24 Millionen Euro verlangen.

In einem Dutzend Wäschkörben brachte die Wiesbadener Kanzlei Doerr, Kühn, Plück und Thoeren heute die Klagen zum Frankfurter Landgericht. Rechtsanwalt Ralf Plück sagte, er sehe weiterhin die Möglichkeit eines Vergleichs mit der Telekom. Mit dem Eintreten der Verjährung am Montagabend habe die Telekom nun auch einen Überblick, um welches Volumen es gehe. Zugleich betonte er, dass es sich bei den Klägern um Kleinanleger handele, die im Schnitt damals 50 Aktien gekauft hätten. Darunter seien auch viele Renter, denen vermittelt worden sei, sie könnten mit den Aktien risikolos ihr Erspartes anlegen.

Die Wiesbadener Kanzlei hat nach eigenen Angaben die meisten Mandanten in dieser Angelegenheit, allerdings gebe es weitere Kanzleien, die gegen die Telekom vorgingen. Das Frankfurter Landgericht ist nach Angaben von Plück wegen einer Regelung im Aktienrecht bundesweit zuständig. Das Gericht selbst konnte heute noch nicht sagen, wie viele Klagen insgesamt eingegangen sind. Weitere rund 3 000 Anleger hatten sich bis Freitag an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle in Hamburg gewandt, womit ebenfalls die Frist gewahrt ist.

Die Telekom und der Bund hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Der Börsengang hatte damals rund 15 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült. Nach Einschätzung von Plück wird es bis zu einem ersten Verhandlungstermin beim Landgericht mindestens ein halbes Jahr dauern. Die Klagefrist läuft nach Angaben von Plück heute Abend um 24 Uhr ab, genau drei Jahre nach dem Stichtag für den damaligen Verkaufsprospekt.