Sicherheit

Kabinett beschließt Schutz bei 0190er-Nummern (aktualisiert)

Umfassender Schutz der Verbraucher mit diesem Gesetzentwurf nicht gewährleistet
Von Hayo Lücke / dpa

Telefon- und Internetkunden sollen künftig besser vor überteuerten Angeboten bei 0190er-Servicenummern geschützt werden. Das Kabinett verabschiedete gestern in Berlin einen Gesetzentwurf, mit dem Missbrauch bei den 0190er- und 0900er-Nummern bekämpft werden soll. Demnach dürfen Anrufe künftig maximal drei Euro pro Minute kosten. Nach einer Stunde muss die Verbindung automatisch getrennt werden. Anbietern droht bei Missbrauch der Entzug der Servicenummer.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte die Initiative, bemängelte aber, dass andere so genannte Mehrwertdienstenummern wie etwa die 0137er und 0118er-Kombinationen nicht erfasst würden. Damit sei ein Durchbruch zu einem umfassenden Schutz der Telefon- und Internetkunden vor unseriösen Machenschaften nicht gewährleistet. Ähnlich äußerte sich auch die CDU/CSU. Die Grünen meinten, wichtige Regelungslücken würden geschlossen.

Nach dem Gesetzentwurf muss der Preis für die Nutzung der Nummer künftig angegeben werden, bevor Kosten für den Kunden entstehen. Jeder Nutzer soll bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Namen und ladungsfähige Anschrift eines Anbieters erfragen können. Das Gesetz sieht außerdem ein Registrierungsverfahren für sogenannte Dialer vor, die Mindestvoraussetzungen beim Verbraucherschutz erfüllen müssen. Dialer-Programme installieren sich oft vom Nutzer unbemerkt im Computer und nutzen zur Internet-Einwahl teure 0190er-Nummern.

Die Verpflichtung der Anbieter, Nutzer über den Preis zu informieren, soll künftig auch für Handy-Verbindungen zu den teuren Servicenummern gelten. Diese Pflicht soll aber erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft treten. Bis dahin müssten die Unternehmen ihre technischen Probleme gelöst haben, erklärte Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne). Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Sommer von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) sagte: "Mit dem neuen Gesetz haben wir ein schlagkräftiges Instrument geschaffen, mit dem seit einiger Zeit herrschenden Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern aufzuräumen."

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) bezeichnete den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz, weist aber daraufhin, dass nicht alle Vorschläge umgesetzt wurden. So fehlt es an einer zentralen Datenbank von 0190-Rufnummerninhabern, die dem Verbraucher noch mehr Schutz geboten hätte. Ferner hält es der VATM für bedenklich, den Mobilfunk mit in den Anwendungsbereich des Gesetzes einzubeziehen, zumal hier von einer entsprechenden Missbrauchs- und Dialer-Problematik nicht die Rede sein kann. Eine technisch aufwändige Implementierung der vorgesehen Vorschriften erscheint daher unverhältnismäßig.