Sofort-Wechsel-Service

E-Plus macht Wechsel mit Rufnummermitnahme einfacher

Aktion: E-Plus erstattet bis zu vier Monate Grundgebühr
Von Marie-Anne Winter

Wer mit seiner Mobilfunknummer zu E-Plus wechseln will, hat es ab 1. Februar leichter. Dank dem "Sofort-Wechsel-Service" können Kunden den Wechsel mit einem einzigen Gang zu E-Plus-Shop erledigen.

Der Wechsler kann vor Ort die Kündigung seines alten Handyvertrages schreiben, die vom Mitarbeiter per Fax direkt an den bisherigen Anbieter geschickt wird. Der Kunde stellt außerdem gleich den Antrag zur Rufnummern-Mitnahme und erhält ein neues Handy sowie eine aktivierte SIM-Karte. Bis zur endgültigen Portierung der alten Rufnummer kann der neue E-Plus-Kunde bereits telefonieren - und zwar mit einer vorläufigen E-Plus-Rufnummer.

Neukunden telefonieren von Beginn an im gewünschten E-Plus Tarif. Nach erfolgter Portierung erstattet E-Plus auf Wunsch noch die beim alten Anbieter anfallende Wechselgebühr. Im Rahmen der E-Plus Einführungsaktion vom 1. Februar bis zum 30. Juni 2003 erhalten alle zu E-Plus wechselnden Kunden den bis zum endgültigen Portierungstermin anfallenden monatlichen Grundpreis rückerstattet.

Die Rufnummern-Mitnahme wird frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem der bisherige Mobilfunkvertrag endet; der bisherige Vertrag muss rechtzeitig gekündigt werden. Die Erstattung des Grundpreises erfolgt für den Zeitraum von maximal vier Monaten vom Vertragsabschluss mit vorläufiger Rufnummer bis zur erfolgreichen Portierung. Die Grundpreiserstattung erfolgt nach erfolgreicher Rufnummern-Mitnahme als Gutschrift auf den Bruttorechnungsbetrag.