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debitel setzt sich vor Gericht gegen O2 durch

Jahrelanger Rechtstreit beendet
Von xdial.de

Nach einem Urteil des Münchner Landgerichts vom 23. Januar 2003 ist O2 Germany dazu verpflichtet, mit debitel einen Vertrag für Mobilfunkdienste abzuschließen. O2 hatte sich bislang als einziger Netzbetreiber in Deutschland strikt geweigert, sein Netz auch den Kunden des Stuttgarter Serviceproviders zur Verfügung zu stellen. Debitel-Chef Peter Wagner wertete das Urteil als "haushohen Sieg" für sein Unternehmen: "Natürlich sind wir damit hoch zufrieden".

Im Detail bestätigt das Landgericht München I die Resaleverpflichtung von O2 gemäß § 4 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV). Darüber hinaus werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen festgelegt, zu denen O2 mit debitel zusammenarbeiten muss: Diese müssen dem Urteil zufolge in erster Linie "marktüblich" sein, "mindestens jedoch den Konditionen entsprechen, die O2 ihrem eigenen Vertrieb einräumt".

Mit dem Urteil findet ein jahrelanger Rechtsreit sein vorläufiges Ende. Debitel hatte erstmals im Juni 1999 versucht für O2, damals noch VIAG Interkom, als Serviceprovider tätig zu werden.