SMS-Spam

Unaufgeforderte Werbung per SMS ist Spam

Urteil des LG Berlin: Anbieter muss unerbetene SMS-Werbung unterlassen
Von Marie-Anne Winter

Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, nimmt der Versand unerwünschter Werbebotschaften aufs Handy zu. Dieses so genannte Spamming stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Das Landgericht Berlin hat mit einem Urteil vom 14. Januar 2003 einen Internetdiensteanbieter verurteilt, zu unterlassen, einem Nutzer seiner Dienste eigene oder fremde Werbung per SMS zuzusenden. Der betreffende Internetprovider stellt seinen Kunden den kostenlosen Versand von SMS zur Verfügung.

Wie die Kanzlei Härting mitteilt, hatte sich der Nutzer auf der Gratis-SMS-Internetseite mit seiner Mobilfunknummer registrieren lassen und daraufhin eine kostenlose SMS versandt. In der nächsten Zeit erhielt er Werbung per SMS von einem Kooperationspartner der Beklagten. Bei der Registrierung hatte der Nutzer zwar auf den Seiten des Internetanbieters die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Mausklick akzeptiert. In diesen AGB war allerdings nur an einer schwer auffindbaren Stelle und vor allem nicht eindeutig formuliert auf die Weitergabe der Rufnummer zu Werbezwecken hingewiesen worden. Nach Ansicht des Gerichts lag damit kein Einverständnis des Nutzers mit dem Erhalt von Werbe-SMS vor.

Das Gericht setzt unerwünschte Werbe-SMS mit der unerbetenen E-Mail- bzw. Faxwerbung gleich. Das bedeutet, dass mit der Belästigung durch SMS-Spam auf dem eigenen Handy eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt. Wie auch bei der E-Mail- und Faxwerbung könne der Inhaber eines Mobiltelefons den erstmaligen Zugang von Werbung per SMS nicht verhindern. Daraus ergibt sich auch in diesem Fall der entscheidende Unterschied zur Briefkastenwerbung. Hier kann der Briefkastenbesitzer an seinem Briefkasten den Hinweis anbringen, dass Werbung unerwünscht ist. Dem Empfänger der unerwünschten Sendung enstehen zwar keine Kosten durch den Erhalt der SMS, aber das Kostenargument ist auch im Falle der E-Mail- und Faxwerbung zweitrangig.