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O2: Euro-Preise Fall für Europäischen Gerichtshof

Verbraucherschützer klagen
Von xdial.de

Die Verbraucherzentrale Hamburg konnte sich beim Münchner Landgericht durchsetzen: Ihre Klage wird an das europäische Gericht weitergeleitet. Den Verbraucherschützern zufolge hatte O2 die Euro-Umrechnung zu Preiserhöhungen genutzt. Betroffen waren Verträge mit Minutenpreisen und mit Abrechnung im 10-Sekunden-Takt (xdial.de berichtete).

Die Hamburger Verbraucherzentrale stützt sich im ihrer Klageschrift auf eine europäische Verordnung, die vorgibt, dass bei der Umrechnung von Preisen in Euro auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden kann. In der Telefonrechnung nun ergebe die Summe vieler Einzelbeträge einen Gesamtbetrag, der wesentlich höher liegen und so drastische Preissteigerungen mit sich bringen könne, so die Verbrauchervertreter.

Wird also bereits der Minutenpreis gerundet, so sei dies unzulässig - einfach ausgedrückt: O2 hat zu früh gerundet. Als Beispiel führte die Zentrale ein 10-Minuten-Gespräch an, dessen Kosten so von 50 auf 59 Pfennig (0,30 Euro) in die Höhe geschossen waren.

Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa wies ein Sprecher von O2 die Vorwürfe zurück: "Wir haben immer die Auffassung vertreten, dass nach kaufmännischen Regeln richtig gerundet worden ist."