Anklage

o2 drohen Konsequenzen aus Euro-Umrechnung

Landgericht München leitet Klage der Verbraucherschützer an Europäischen Gerichtshof weiter
Von dpa / Hayo Lücke

Die Euro-Umrechnung von Telefontarifen des kleinsten deutschen Mobilfunkanbieters o2 (früher Viag Interkom) beschäftigt bald den Europäischen Gerichtshof. Das Münchner Landgericht gab eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg nach eingehender Prüfung an das höchste europäische Gericht weiter. Bei der Rechtsfrage handele es sich um die Auslegung von Gemeinschaftsrecht, teilte das Landgericht München heute in München mit (Az.33 O 3385/02).

Nach Ansicht der Verbraucherschützer hatte o2 die Euro-Umrechnung bei Verträgen mit Minutenpreisen und 10-Sekunden-Takt-Abrechnung zu Preiserhöhungen genutzt. Dabei beruft sich die Verbraucherzentrale auf eine EG-Verordnung, wonach Geldbeträge bei der Euro-Umrechnung umgerechnet und auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden können.

Der Minutenpreis bei einem Telefontarif ist nach Ansicht der Verbraucherschützer aber lediglich eine Rechengröße für den letztlich zu bezahlenden Preis und dürfe deshalb nicht "vorzeitig" gerundet werden. Durch die Rundung habe sich der Preis beispielsweise für ein zehnminütiges Telefongespräch von 50 Pfennig auf 59 Pfennig (0,30 Euro) erhöht, argumentierten die Verbraucherschützer.

Ein Sprecher von o2 bestritt die Vorwürfe. "Wir haben immer die Auffassung vertreten, dass nach kaufmännischen Regeln richtig gerundet worden ist." Bei einigen Tarifen seien die Preise dadurch auch abgerundet worden.