Im Focus

Focus: Ermittlungsverfahren gegen MobilCom-Gründer Schmid

Schmid soll unrechtmäßige Zahlungen ans Unternehmen seiner Frau getätig thaben
Von dpa /

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat nach Angaben des Nachrichtenmagazins Focus am Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen MobilCom-Gründer Gerhard Schmid und seine Ehefrau Sybille Schmid Sindran wegen eines umstrittenen Aktienoptionsgeschäfts im Frühjahr 2002 eingeleitet. Das bestätigte der Kieler Oberstaatsanwalt Uwe Wick dem Nachrichtenmagazin, berichtet der "Focus" in seiner neuesten Ausgabe. Nach diesen Informationen soll Schmid noch als MobilCom-Chef im Zuge des Aktienoptionsprogramms unrechtmäßig 71,5 Millionen Euro an die Millennium GmbH seiner Frau gezahlt haben.

Weitere Vorwürfe gegen Schmid seien wegen der Aufkündigung des Treuhändervertrages mit den Banken, der Bundesregierung und France Télécom aus dem MobilCom-Aufsichtsrat laut geworden. "Herr Schmid kann den Treuhänder nicht einfach absetzen. Sonst könnte er ja die Vereinbarung zur Rettung der MobilCom mit einem Federstrich zunichte machen", sagte Aufsichtsrat und Sanierer Dieter Vogel zu "Focus". Der bisherige Treuhänder Helmut Thoma sagte: "Ich halte die Kündigung des Vertrages für völligen Unsinn."

Schmid erklärte demgegenüber in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, er sei nach Rücksprache mit Juristen zu der Erkenntnis gelangt, dass die Umstände, die zu seiner Unterschrift unter den Vertrag führten, den strafrechtlichen Tatbestand der Nötigung erfüllten. Seine Ehefrau und er hätten nicht Thoma, sondern den früheren Debitel-Chef Joachim Dreyer als Treuhänder gewollt. "Aber dann hat man mir die Pistole auf die Brust gesetzt und gedroht, MobilCom Pleite gehen zu lassen, falls wir den Vertrag samt Treuhänder nicht unterschreiben", sagte Schmid dem "Spiegel".