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FAZ: Neue Fakten zum Call by Call im Ortsnetz

Freie Anbieterwahl im Ortsnetz soll ab 1. Dezember 2002 möglich sein
Von Marie-Anne Winter

Dass die Bundesregierung ab Ende dieses Jahres das Call-by-Call-Verfahren auch bei Ortsgesprächen zulassen will, hat sie schon vor einiger Zeit schon verkündet. Anlass war vor allem der Druck der EU-Kommission, die schon mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht hat, sollte sich die deutsche Bundesregierung zu viel Zeit mit der Umsetzung der neuen Richtlinien lassen. Diesem Bekenntnis scheinen inzwischen auch Taten zu folgen: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, dass vom 1. Dezember an die Kunden der Deutschen Telekom auch bei Ortsgesprächen die Telefongesellschaft bei jedem Telefonat frei wählen können. Bisher ist Call by Call nur bei Ferngesprächen möglich, allerdings machen die trickreichen Anbieter, die eine 0190-0-Nummer zur Einwahl benutzen, hier eine Ausnahme. Über diese Anbieter kann man bereits jetzt Gespräche im Ortnetz führen, weil diese die Rufnummer 0190-0 als Dienst für die Weitervermittlung von Telefonverbindungen nutzen - wobei die Ausgangs- und Zielnummer auch im gleich Ort liegen können. Auf diese Weise profitiert man also auch dann vom günstigeren Ferntarif, über den alle Gespräche abgerechnet werden. Dieses Vorgehen der Anbieter wurde bereits gerichtlich als nicht wettbewerbswidrig bestätigt.

Am Ende des Jahres soll alles einfacher werden: Der Zeitung liegt ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor, der konkrete Vorschläge für die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) enthält. Die Bundesregierung muss ohnehin einige Vorschriften des TKG an die neuen EU-Richtlinien anpassen. So sollen die Kosten der Regulierungsbehörde künftig durch umsatzabhängige regelmäßige Beiträge der Unternehmen aufgebracht werden.

Der Wettbewerb im Ortsnetz ist bisher noch schwach. Deshalb hat die neue Bestimmung zum Call-by-Call-Verfahren besondere Bedeutung. Die europäischen Vorgaben verlangten, dass es jedem Telefonkunden möglich sein solle, bei jedem Anruf einen Netzbetreiber auszuwählen. Was die alternativen Anbieter besonders freuen dürfte: Mit der Gesetzesänderung wird zugleich die Verpflichtung, die freie Auswahl der Telefongesellschaft zu ermöglichen, auf "marktbeherrschende Betreiber öffentlicher Netze", also die Deutsche Telekom, beschränkt. Bisher gilt diese Verpflichtung für alle Netzbetreiber, also auch für regionale Telefongesellschaften, die Komplettanschlüsse für Kunden eingerichtet haben. Gründe für diese Einschränkung werden nicht genannt. Interessant ist auch, dass der Mobilfunk als Alternative für Ortsgespräche über die Deutsche Telekom in dem Entwurf ausdrücklich ausgenommen wird.