öffentlich-rechtlich

Forderung: Internetangebot von ARD und ZDF begrenzen

Uferlose Ausweitung der Online-Bereiche sei Gebührenzahlern nicht zuzumuten
Von dpa / Marie-Anne Winter

Das Internetangebot von ARD und ZDF soll nach Forderung der baden-württembergischen Landesregierung auf programmbezogene Inhalte begrenzt werden. Eine uferlose Ausweitung des Online-Bereichs der öffentlich-rechtlichen Sender sei den Rundfunkgebührenzahlern nicht länger zuzumuten, sagte Staatsminister Christoph Palmer (CDU) am Samstag in Stuttgart. Er bezog sich auf Forderungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Die KEF hatte die Anstalten aufgefordert, Kriterien für die Begrenzung der Online-Aktivitäten vorzulegen.

Nach Angaben Palmers meldete allein die ARD für den Ausbau des Onlinebereichs einen Bedarf von rund 175 Millionen Euro an - die Kommission erkannte jedoch nur 45 Millionen Euro als berechtigt an. Der Staatsminister forderte die Öffentlich-Rechtlichen auf, sich beim Internetangebot auf Programminhalte zu beschränken. Bleibe dies aus, müssten die Staatsverträge für ARD und ZDF womöglich geändert werden: "Wir brauchen strengere Vorgaben für den Internet-Auftritt der öffentlich-rechtlichen Anstalten."