zu teuer!

Gericht: Staat verlangt überhöhte Gebühren für Telefonnummern (aktualisiert)

Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster veröffentlicht heute fünf Urteile
Von dpa / Marie-Anne Winter

Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hat von Telefongesellschaften zu hohe Gebühren für Nummern in Orts- und Mobilfunknetzen verlangt. Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster in fünf heute veröffentlichten Urteilen festgestellt. Die Telefongesellschaften, darunter Viag Interkom und D2 Vodafone, hätten für die Vergabe von Rufnummern im Ortsnetz Gebühren von 38 000 bis 2,3 Millionen Mark und im Mobilfunknetz zehn Millionen Mark (5,1 Millionen Euro) zahlen sollen und hatten dagegen erfolgreich geklagt.

Nach Ansicht des Gerichts dürfe der Staat derart hohe Gebühren nur verlangen, wenn sie der Förderung des Wettbewerbs dienten. Dies sei hier nicht gegeben, weil die Deutsche Telekom 98 Prozent aller Rufnummern im Ortsnetz halte, ohne dafür Gebühren bezahlt zu haben. Über eine angemessene Höhe der Gebühren machten die Richter keine Aussagen.

Auf die Vergabe von Rufnummern im Ortsnetz bezogen sich drei der Urteile. Für diese hat das Oberverwaltungsgericht keine Revision zugelassen. Dagegen ließen die Richter für die Urteile zu den Funknetz-Rufnummern einen Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zu. "Ich gehe davon aus, dass die Regulierungsbehörde das höchstrichterlich klären lassen will", sagte OVG-Sprecher Ulrich Lau. Ein Sprecher der Bonner Regulierungsbehörde betonte, es sei offen, ob Revision eingelegt werde.

Die Regulierungsbehörde hatte die Gebührenordnung 1999 rückwirkend zum 1. August 1996 verabschiedet. Auch dies ist nach Ansicht der Richter unzulässig.