gut zu wissen

Siemens führt neue Gewährleistungsfrist bereits ab 1. Dezember ein

Festnetz- und Mobiltelefone schon mit 24 Monaten Garantie im Weihnachtseinkauf
Von Marie-Anne Winter

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2001 gilt für alle Siemens Festnetz- und Mobiltelefone bereits die neue gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Damit verdoppelt sich die bislang gültige Frist für Telefone des Herstellers Siemens. Die Kunden können demnach schon im Weihnachtsgeschäft von dem neuen EU-Gesetz profitieren, bevor es am 1. Januar 2002 offiziell in Kraft tritt.

Das neue EU-weite Recht hebt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf grundsätzlich zwei Jahre an (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E). Der Käufer kann damit auch 24 Monate nach dem Kauf die mangelhafte Ware reklamieren und eine Reparatur oder einen Austausch der Ware verlangen. Bei natürlichem Verschleiß oder normaler Abnutzung ist die Gewährleistungsfrist jedoch ausgeschlossen. Dafür können mit Wirkung vom 1. Januar auch fehlerhafte Montageanleitungen ein Mangel sein. Zudem haftet der Verkäufer, wenn die Ware nicht die in der Werbung beschriebenen Eigenschaften aufweist.