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Hersteller oder Händler?


01.12.2001 11:01 - Gestartet von Schakal
Innerhalb der Gewährleistungsfrist wendet man sich bei Mängeln an den Händler und nicht direkt an den Hersteller. Wie Siemens jetzt kurzfristig seine Händler dazu in die Pflicht nehmen will, ist mir ein Rätsel.

Im schlimmsten Fall erwirbt man nur eine Herstellergarantie, deren Ausgestaltung Siemens praktisch nach Belieben vornehmen kann.

Wer bis Januar wartet, kann sich 2 Jahre lang mit dem Mangel an den Händler wenden und hat keine Rennerei.
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[1] hdontour antwortet auf Schakal
01.12.2001 11:30
Benutzer Schakal schrieb:
Innerhalb der Gewährleistungsfrist wendet man sich bei Mängeln an den Händler und nicht direkt an den Hersteller. Wie Siemens jetzt kurzfristig seine Händler dazu in die Pflicht nehmen will, ist mir ein Rätsel.

Im schlimmsten Fall erwirbt man nur eine Herstellergarantie, deren Ausgestaltung Siemens praktisch nach Belieben vornehmen kann.

Wer bis Januar wartet, kann sich 2 Jahre lang mit dem Mangel an den Händler wenden und hat keine Rennerei.

.. hat zwar keine Rennerei, aber dafür eine Warterei.
Kein Händler ist verpflichtet, Dir bei einem Mangel, ein kostenloses Leihgerät zur Verfügung zu stellen. Wenn es nicht reparieren kann oder will, dann wird es an den Hersteller einschicken und Du mußt so lange warten, bis es wieder zurück ist.

Wartezeiten von 2 - 4 Wochen sind da keine Seltenheit. Wenn man 4 Wochen z.b. auf einen Videorecorder verzichten muß, dann wird man das wohl verschmerzen können. Aber was ist, wenn das den PC oder das Handy betrifft?
CU
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[1.1] Schakal antwortet auf hdontour
01.12.2001 12:57
Man kann bei Gewährleistung durchaus verlangen, dass der Mangel schneller behoben wird. Die dummen Kunden in Deutschland lassen nur alles mit sich machen und müssen sich deshalb über solche Auswüchse wie 3 Wochen auf Reparaturen zu warten nicht wundern. Kürzere Fristen zu setzen, ist in jedem Fall zu empfehlen.

Was auch fast nie wahrgenommen wird, ist ein Ersatz der Kosten, die der Magel verursacht hat, also z.B. die Zeit und die Fahrtkosten, die man hat, weil man das Gerät zum Händler schaffen muss. Man hat gegen den Händler einen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten (->BGB).