Musterstreit

Kabelnetzbetreiber wollen weiterhin keine GEMA-Gebühren zahlen

GEMA verlangt fünf Prozent der Kabelgebühren
Von dpa / Marie-Anne Winter

Der Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK) ist weiterhin entschlossen, den Streit mit der GEMA über Urheberrechtsgebühren in einem Musterverfahren klären zu lassen. Mittlerweile sei das vorgeschriebene Schiedsgericht beim Deutschen Patentamt berufen worden, teilte der FRK am Dienstag mit.

Die Gesellschaft zur Wahrung von Urheberrechten (GEMA, München) verlangt von Kabelnetzbetreibern und Betreibern von Gemeinschaftsantennenanlagen fünf Prozent aller Einnahmen aus Kabelgebühren. Einen Sammelvertrag, wonach sich diese Forderung auf 2,4 Prozent verringern, hatte eine FRK-Mitgliederversammlung abgelehnt. In dem Verband sind mittelständische Kabelnetzbetreiber organisiert, die jeweils mehrere Dutzend bis mehrere 1000 Wohneinheiten mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen versorgen.

Nachdem die GEMA seit Ende 2000 versucht habe, eine Urheberrechtsgebühr einzufordern, scheine ihr die Angelegenheit plötzlich nicht mehr so dringend, sagte Verbandsjustiziar Christoph Schalast am Dienstag auf einem FRK-Kongress in Schkeuditz bei Leipzig. Alle Versuche des Verbandes, eine Rahmenvereinbarung zu schließen, um durch ein Musterverfahren den GEMA-Anspruch überprüfen zu lassen, seien unbeantwortet geblieben. Grund dürfte sein, dass der GEMA ein Inkassomandat offenbar zum 31. Dezember gekündigt worden sei. Der FRK rate den Kabelnetzbetreibern, die GEMA-Ansprüche vorerst weiter zurückzuweisen, aber dennoch vorsorglich Rückstellungen zu bilden.