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Deutsche Telekom verliert Prozess um Firmennamen "t3 Medien"

Nach Ansicht des Gerichts besteht keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
Von dpa / Karin Müller

In einem Rechtsstreit um den Firmennamen-Bestandteil "t3" hat die Deutsche Telekom gegenüber dem Erlanger Multimedia-Unternehmen t3 Medien den Kürzeren gezogen. Wie die Firma am Freitag mitteilte, hat die Telekom nach einem Urteil des Landgerichts Köln vom Freitag keinen Anspruch auf den Markennamen "t3". Die Erlanger Firma dürfe daher auch künftig in ihrem Namen die Kombination "t3" verwenden. Vom Gericht selbst war am Freitag keine Auskunft mehr zu erhalten.

Nach Angaben von t3 Medien stellt der Anspruch der Telekom auf den Namensbestandteil des Erlanger Unternehmens ein unlauteres Geschäftsgebaren dar. Die Übernahme der Abkürzung "t3" stelle eine "wirtschaftliche Enteignung" des mittelfränkischen Medienunternehmens dar. Diese absolut gesetzlich geschützte Position dürfe nicht "durch willkürliche Zeichenkombinationen mit dem berühmten Buchstaben T" beeinträchtigt oder behindert werden, zitiert die Firma das Gericht.

Die Telekom hatte in dem Rechtsstreit damit argumentiert, dass das "T" am Anfang einer Geschäftsbezeichnung oder einer Marke markenrechtliches Eigentum der Telekom sei. Dem Bestandteil "T" komme eine besondere Herkunfts- und Identifizierungsfunktion zu. Alle Zeichen, die mit jenem "T" beginnen, seien der Markenfamilie der Telekom zuzurechnen. Die t3 Medien GmbH erwirtschaftet mit 40 Mitarbeitern rund sieben Millionen Mark Umsatz im Jahr.