Kompromiss

Nutzung von Telekom-Netzstruktur wird für Wettbewerber billiger

RegTP legt neue Interconnection-Gebühren fest
Von dpa / Karin Müller

Die Telefongesellschaften zahlen vom 1. Januar 2002 an weniger für die Durchleitung ihrer Gespräche durch das Netz der Deutschen Telekom. Es sei ein fairer Kompromiss bei der Festlegung der Interconnection-Entgeltstruktur gesucht und gefunden worden, sagte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), am Montag in Bonn. Bei einem Vergleich zu den derzeit noch geltenden Tarifen ergebe sich im Durchschnitt eine Absenkung von etwa 14 Prozent.

Die Tarife würden nicht mehr entfernungsabhängig, sondern nach der Anzahl der benutzten Netzelemente berechnet. Durch dieses System solle mehr Kostengerechtigkeit erreicht werden, da es eher die tatsächlichen Kosten widerspiegele als die entfernungsabhängige Regelung. Die neue Entgeltregelung basiere auf zwei Netzebenen mit 475 lokalen Einzugsbereichen. Sie entspreche einer "vermittelnden Netzkonfiguration" zwischen den vorhandenen Strukturen der Telekom und denen der Wettbewerber. Ursprünglich lag dem Entgeltantrag der Deutschen Telekom ein dreistufiges Netz zu Grunde.

Im Herbst 2000 hatte die Regulierungsbehörde entschieden, dass die Gebühren für Telefonate, die durch das Netz der Telekom geleitet werden, ab dem 1. Juni 2001 nicht mehr entfernungsabhängig berechnet werden. Grundlage solle die Anzahl der Zusammenschaltungspunkte sein. Gleichzeitig legte sie die Entgelte für Orts- und Ferngespräche sowie die Anzahl der Zusammenschaltungspunkte fest. Hiergegen hatte die Telekom Klage eingereicht.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat im Mai einen Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts bestätigt, das im Eilverfahren eine entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde ausgesetzt hatte. Das OVG hatte unter anderem Bedenken zur Entgeltstruktur geäußert. Kurth sagte, die Behörde glaube, diese Bedenken nun entkräftet zu haben. Der jetzigen Entscheidung läge ein internationaler Vergleich zu Grunde.

Das neue System ist in drei Tarifzonen aufgeteilt. Der Haupttarif (werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr) kostet 0,0065 Euro (1,27 Pfennig) pro Minute (Tarifzone I), 0,0107 Euro pro Minute (Tarifzone II) und 0,0186 Euro pro Minute (Tarifzone III). Beim Nebentarif liegen die Entgelte werktags zwischen 18.00 und 9.00 Uhr sowie an Samstagen, sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen rund um die Uhr bei 0,0044 Euro pro Minute (Tarifzone I), 0,0071 Euro pro Minute (Tarifzone II) und 0,0122 Euro pro Minute (Tarifzone III). Die Tarife lägen damit um 25 Prozent unter den beantragten Tarifen für Zone I und II, entsprächen für Zone III aber den beantragten Entgelten.

Zum Thema "Corporate Network" beschloss die Behörde, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Telefonverkehr innerhalb so genannter "geschlossener Benutzergruppen" nicht der Genehmigungspflicht der Behörde unterliegen. Die Tarife müssten aber im Falle einer Kommunikation von der Gruppe zu Dritten genehmigt werden, hieß es.