XXL

Telekom darf bei XXL Preselection nicht mehr ausschließen

Künftig XXL auch für Analoganschluss
Von Karin Müller

Ab November muss die Deutsche Telekom laut einem Bericht der FAZ ihren Tarif XXL auch Kunden anbieten, die eine Preselection auf einen anderen Anbieter geschaltet haben. Bisher war dieses durch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen der Telekom ausgeschlossen worden. Grundlage für die neue Regelung ist eine Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vom 20. September 2001 mit dem Aktenzeichen BK2c 01/012.

Die Wettbewerber der Telekom haben die Entscheidung der RegTP positiv aufgenommen. Ralf Langenhorst von Tele2 berichtete gegenüber der Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass sich viele Kunden gar nicht bewusst gewesen seien, dass sie mit ihrer Entscheidung für den XXL-Tarif automatisch die Preselection aufgaben.

Offensichtlich war Tele2 auch treibende Kraft für die Revidierung der bisherigen Argumentation. Bisher hatte die Beschlusskammer die Ansicht vertreten, dass XXL-Kunden immer noch andere Anbieter per Call-by-Call nutzen könnten. Tele2 hatte laut FAZ aber glaubhafte Beweise vorgelegt, dass eine erhebliche Anzahl von Tele2-Kunden auf XXL gewechselt haben, ohne danach die 01013 per Call-by-Call zu nutzen. Daher sei davon auszugehen, "dass der vertragliche Ausschluss der Preselection-Möglichkeit die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter von Fernverbindungsleistungen erheblich beeinträchtigt".

Der Tarif XXL ermöglicht gegen eine erhöhte monatliche Grundgebühr, an Sonn- und bundesweiten Feiertagen kostenlos Ferngespräche zu führen und im Internet zu surfen. Bisher galt das Angebot nur für Kunden mit ISDN-Anschluss. Künftig muss die Telekom diesen Tarif aber auch für Kunden mit Analog-Anschluss anbieten. Hier soll der Aufpreis 19,54 Mark pro Monat betragen im Gegensatz zu 15,01 Mark beim ISDN-Anschluss. Der Tarif ist vorläufig bis zum 30. Juni 2002 befristet.

Die Pressestelle der Telekom wollte gegenüber teltarif keine näheren Auskünfte erteilen. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir darüber gesondert berichten.