Achtung

Verfallsdatum auch bei Telefonkarten beachten

Ersatzloser Verfall des Restguthabens ist gesetzwidrig
Von dpa /

Auch beim Kauf von Telefonkarten sollte auf das Verfallsdatum geachtet werden. Das rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel vor dem Hintergrund eines aktuellen Falles einer Firma in Ratingen (Nordrhein-Westfalen). Bei den Karten der Mox Telecom AG zahle der Kunde zwischen 10 und 50 Mark als Guthaben ein. Dann könne er den Betrag unter der Eingabe seiner PIN-Nummer nach Einwahl über eine kostenlose 0800-Rufnummer der Mox Telekom AG abtelefonieren.

"Leider verfällt das Restguthaben einer Karte innerhalb von vier Monaten ab Erstbenutzung", so der Pressesprecher der Verbraucherschützer, Thomas Hagen. Der Bundesgerichtshof hatte erst am 12. Juni diesen Jahres letztinstanzlich den ersatzlosen Verfall des Restguthabens für gesetzwidrig erachtet (Az.: XI ZR 274/00).