Urteil

Bei Einhaltung der Grenzwerte: Mobilfunkstation zulässig

Grundstückseigentümer klagte vergeblich gegen Basisstation in der Nachbarschaft
Von dpa / Marie-Anne Winter

Viele wollen zu jeder Zeit an jedem Ort mobil erreichbar sein, aber keiner möchte neben einer Sendestation leben. Das kann man sich allerdings nicht immer aussuchen: Bei Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte müssen Anwohner den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage dulden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem heute veröffentlichten Urteil. In diesen Fällen sei davon auszugehen, dass von dem Betrieb der Anlage keine nennenswerten Gesundheitsbeeinträchtigungen der Nachbarn zu erwarten seien (Az.: 1 A 10382/01.OVG).

Die Anforderungen an die Errichtung und Art von Hoch- und Niederfrequenzanlagen seien gesetzlich im Einzelnen geregelt. Diese Grenzwerte beruhten auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Strahlenschutzkommission. Allerdings wird gerade lebhaft darüber diskutiert, ob die gesetzlichen Grenzwerte nicht drastisch gesenkt werden müssten, weil nach neuesten Erkenntnissen eine Gesundheitsgefährdung durch die derzeitige Belastung nicht ausgeschlossen werden könne.

Die geltenden Werte seien in diesem Fall eingehalten worden und die Genehmigung daher rechtmäßig, urteilten die Richter. Das Gericht wies die Klage eines Grundstückseigentümers ab. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass die Deutsche Telekom etwa 20 Meter neben seinem Grundstück eine Feststation für ihr D1-Netz installieren darf. Er fürchtete gesundheitliche Schäden durch den von der Anlage ausgehenden Elektrosmog.