Aufbau

Forderung nach Baugenehmigung für alle Mobilfunkantennen abgelehnt

Nur die Grünen sind dafür
Von dpa /

Bündnis 90/Die Grünen stehen im Landtag von Baden-Württemberg mit ihrer Forderung nach einer generellen Genehmigungspflicht für Mobilfunk-Antennen allein. Gegen den Grünen- Antrag zur Änderung der Landesbauordnung sprachen sich die Koalitionsfraktionen CDU und FDP am Mittwoch in der Plenardebatte ebenso aus wie die oppositionelle SPD.

Der Grünen-Abgeordnete Walter Witzel begründete den Vorstoß damit, bei Planung und Bau der umstrittenen Sendemasten sei in den Kommunen mehr öffentliche Transparenz erforderlich. Damit könnten die Konflikte erheblich entschärft werden.

Die Redner aller übrigen Parteien betonten, sie nähmen die Sorgen der Menschen vor gesundheitlichen Gefahren ernst, mahnten aber zugleich, mit der Novelle der Bauordnung bestehe die Gefahr ausufernder Bürokratie. Ferner wurde auf die jüngste bundesweite Vereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und den sechs Mobilfunkbetreibern verwiesen.

Darin ist eine frühzeitige Information der Kommunen über geplante Sendeanlagen vorgesehen. Städte, Gemeinden und Kreise sollen demnach künftig bei Bedenken alternative Standorte anbieten können. Witzel meinte, diese Vereinbarung reiche nicht aus. Nötig sei eine gesetzliche Regelung.

Der CDU-Abgeordnete Winfried Mack sagte, mögliche gesundheitliche Gefahren könnten nicht über das Baurecht verhindert werden. Dafür wäre gegebenenfalls die Bundes-Immissionsschutzverordnung zu ändern. Für die SPD plädierte Rolf Gaßmann dafür, zunächst zu warten, wie sich die Vereinbarung zwischen Kommunalverbänden und Mobilfunk- Unternehmen bewährt. Jürgen Hofer (FDP) begründete das Nein der Liberalen zum Grünen-Antrag damit, dass die Kommunen gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunk-Antennen gar nicht prüfen könnten.

Für die Landesregierung hob Wirtschaftsstaatssekretär Horst Mehrländer (FDP) hervor, dass die Änderung der Landesbauordnung Streitigkeiten über Standorte von Sendemasten für die Handy-Netze nicht lösen würde. Es gebe einen Rechtsanspruch der Betreiber auf Errichtung einer Antenne.

Da die Regierung die Ängste der Menschen vor den Auswirkungen der Strahlung wichtig nehme, würden während der kommenden 18 Monate in einer flächendeckenden Untersuchung die Funkwellen an rund 1000 Stellen im Südwesten gemessen.