best practice

Talkline fordert 31 Prozent niedrigere Interconnection-Entgelte

Hohe Zusammenschaltgebühren behindern Wettbewerb
Von Marie-Anne Winter

Die Elmshorner Talkline GmbH fordert in einem aktuellen Entgeltgenehmigungsverfahren die Absenkung der Interconnection-Entgelte um mindestens 31 Prozent. Derzeit gibt es eine vorläufige Genehmigung mit einer 5-prozentigen Reduktion, die nach den Vorstellungen der Deutschen Telekom bis November gelten soll, den Wettbewerbsbedingungen aber nicht gerecht wird. Der Grund: Die Deutsche Telekom hatte bis dato keinerlei Kostenunterlagen vorgelegt, mit der die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die rechtlich vorgeschriebenen "Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung" ermitteln kann. In diesem Fall muss eine von der EU empfohlene Analyse, die so genannte "best practice" herangezogen werden, um die Interconnection-Entgelte festzulegen.

Die best-practice-Empfehlung sieht vor, dass die Entgelte anhand der drei preiswertesten Mitgliedstaaten zu ermitteln ist. Eine Vorgehensweise, die z.B. durch das OVG Münster für zulässig gehalten wird. Das hat Talkline getan und einen Wert von mindestens 31 Prozent errechnet. Bei den best-practice-Ländern bzw. den Unternehmen handelt es sich um die British Telecom, die schwedische Telia und die TDC (Tele Danmark Communications). 31 Prozent spiegeln den Wert der Entgelte des drittpreiswertesten Mitgliedstaates Großbritannien wieder.

Grundsätzlich schreibt das Telekommunikationsgesetz vor, dass die Regulierungsbehörde die Kosten anhand der effizienten Leistungsbereitstellung ermittelt. Dafür sieht das Gesetz vor, dass die Deutsche Telekom entsprechende Kostenunterlagen vorlegt und die Regulierungsbehörde diese prüft. Ergänzend können die Entgelte über die Analyse der Vergleichsmärkte (best practice) ermittelt werden.

Mit der Vergleichsmarktbetrachtung will Talkline erreichen, dass bereits Ende Juli eine Entscheidung von der RegTP gefällt wird, die dann rückwirkend zum 1. Juni gelten müsste. "Der deutsche Markt hat Nachholbedarf, um im europäischen Wettbewerb mitzuhalten. Das anstehende Verfahren bildet die finanzielle Grundlage für Call-by-Call, Preselection, Zuführung zu Internet- und Mehrwertdiensten. Daher wird die Entscheidung einen wichtigen Impuls für die weitere Entwicklung auf dem Telekommunikationsmarkt bedeuten - oder aber eine Stagnation bzw. einen Rückgang des Wettbewerbs. Die aktuellen Insolvenzen der Call-by-Call Anbieter spiegeln die kritische Situation auf dem deutschen Markt wider. Wir erhoffen uns mit der Vergleichsstudie eine sofortige weitere Reduzierung der IC-Entgelte", sagt Frank Schubert, Geschäftsführer Finanzen bei Talkline.

Zusammenschaltungsentgelte werden z.B. für alternative Netzbetreiber wie Talkline fällig, wenn ein Endkunde ein Gespräch im Call-by-Call-Verfahren führt. Daher handelt es sich bei der Entscheidung über diese Entgelte um die wesentlichste Wettbewerbsvoraussetzung dieses Marktsegments im Verhältnis zur Deutschen Telekom.