abgelehnt

CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält TKÜV-Entwurf für untauglich

Notwendig ist eine Reform des Telekommunikationsgesetzes
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Vor der Anhörung im Unterausschuss Neue Medien zur Telekommunikationsüberwachungsverordnung am 5. Juli 2001 erklärt die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann (MdB): "Natürlich darf das Internet kein rechtsfreier Raum sein. Aber es ist schon vom Ansatz verfehlt, lediglich die Gesetze der normalen Telefonie auf das Netz zu übertragen. So ist der Entwurf der TKÜV wirtschaftsfeindlich und trägt auch nicht zu mehr Sicherheit bei."

Als Folgen für den IT-Standort Deutschland sieht die Internet-Beauftrage, dass Telekommunikationsanbieter die erheblichen Kosten für Hard- und Software für die Überwachungsschnittstellen sowie die Aufwendungen für deren Pflege tragen müssen. Diese Kosten, die in anderen Ländern - außer den Niederlanden - nicht anfallen, stellen einen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Anbieter dar. Dieser Wettbewerbsnachteil wird auch nicht durch einen möglichen Erkenntnisgewinn der staatlichen Stellen gerechtfertigt.

Verschlüsselungsprogramme für E-Mails machen es den staatlichen Stellen nahezu völlig unmöglich, den Inhalt kompromittierender elektronischer Post zu lesen. Diese Programme können teilweise gratis aus dem Internet geladen werden, so dass auch Kleinkriminelle die Gelegenheit haben, ohne Kenntnis des Staates zu kommunizieren. Insofern liegt bei E-Mails die Sache anders als bei der normalen Telefonie, die nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand gehärtet werden kann. Inzwischen ist auch die Anonymisierung der User im Netz problemlos möglich, so dass eine Zuordnungsproblematik entsteht, selbst wenn man den Inhalt lesen könnte.

Nach Ansicht von Dr. Martina Krogmann ist der Entwurf ein Beweis dafür, dass die Bundesregierung Struktur und Prinzip des Internet nicht verstanden hat und vor dem technologischen Fortschritt die Augen verschließt. Das Leitbild der klassischen Telefonie taugt nicht zur 1:1 Übertragung auf das Internet. Da schon dieser Grundansatz falsch ist, fordert die CDU/CSU- Bundestagsfraktion die Bundesregierung im Interesse des IT-Standortes Deutschland auf, die TKÜV zurückzuziehen. Notwendig ist eine Reform des Telekommunikationsgesetzes und vor allem eine internationale Lösung, um einseitige Benachteiligungen der deutschen IT-Wirtschaft zu verhindern.