im Visier

Fehlbewertung der Telekom-Immobilien: Doch Anklage gegen Ron Sommer?

War die Gruppenbewertung der Telekom-Immobilien rechtens oder nicht?
Von Marie-Anne Winter

Es ist ja nicht so, dass Telekom-Chef Ron Sommer sonst keinen Ärger hätte. Allerdings scheint es jetzt ernst zu werden: Die Bonner Staatsanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Untersuchung zur Fehlbewertung der Telekom-Immobilien eine für Sommer ärgerliche Wendung gemacht: Schwerpunkt der Untersuchung sind jetzt die Jahre 1996 bis 1999. Inzwischen halten auch einige Fachleute die Bewertung der Telekom-Immobilien in dieser Zeit für "problematisch und angreifbar". Somit könne es auch erstmals zu einer Anklage von Telekom-Chef Ron Sommer und weiteren Managern kommen. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ) in ihrer heutigen Ausgabe.

Die Staatsanwaltschaft bemängelt vor allem die so genannte Gruppenbewertung. Dieses Verfahren wird zwar als Hilfskonstruktion für Eröffnungsbilanzen, die unter hohem Zeitdruck erstellt werden müssen, akzeptiert, in den Jahren danach hätte die Telekom aber zur Einzelbewertung ihrer Immobilien übergehen müssen. Die Telekom verweist allerdings auf das Postumwandlungsgesetz, nach dem Immobilienwerte in der Eröffnungsbilanz als Anschaffungswerte gelten, die nur bei einer dauerhaften Wertminderung verändert werden müssen - die dauerhafte Wertminderung von Wirtschaftsprüfern bei Gebäuden und Grundstück wird allerdings auf relativ lange Zeiträume von 15 bis 25 Jahre angesetzt. Demnach ist das Vorgehen der Telekom legal gewesen.