die Spannung steigt

Wann wird TelDaFax wieder freigeschaltet? (aktualisiert)

Einstweilige Verfügung verpflichtet die Deutsche Telekom zur unverzüglichen Freischaltung
Von Marie-Anne Winter / Edward Müller

Auf der heutigen Pressekonferenz von TelDaFax wurden Details zur gerichtlich verfügten Zusammenschaltung vom Netz der TelDaFax und der Deutschen Telekom bekannt gegeben. Die einstweilige Verfügung des Landgerichtes Köln, nach der die Telekom die Wiederzusammenschaltung ihres Netzes mit dem des Konkurrenten vornehmen müsse, sehe auch vor, dass TelDaFax seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss. Richter Heinz-Georg Schwitanski, der auch Pressesprecher des Landgerichts Köln ist, sagte, dass TelDaFax gemäß der Verfügung wöchentliche Vorauszahlungen von jeweils 5 Millionen Mark für die Miete der Telekom-Leitungen zahlen müsse. Außerdem müssten weitere 5 Millionen Mark einmalig auf ein treuhänderisches Anderkonto, bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt eingezahlt werden.

Ein konkreter Termin zur Zusammenschaltung der Netze wird in der Verfügung nicht genannt. Die Deutsche Telekom ist jedoch verpflichtet, diese unverzüglich nach Erhalt der einstweiligen Verfügung vorzunehmen. Da die Zusammenschaltung der Netze letztendlich nur ein Knopfdruck sei, warte man stündlich auf die Freischaltung, so Stefan Legner, Technikvorstand der TelDaFax AG. Zur Stunde liege der Deutschen Telekom noch kein Schreiben des Landgerichtes Köln vor. Der Bonner Exmonopolist hat allerdings angekündigt, sich gegen ein solches Schreiben zur Wehr zu setzen. Der übliche juristische Weg ist, gegen die erwirkte einstweilige Verfügung Widerspruch einzureichen und somit ein Hauptverfahren in der gleichen Sache einzuleiten. Dieser Widerspruch hat bis zur endgültigen Urteilsverkündung keine aufschiebende Wirkung, d. h. die Deutsche Telekom muss TelDaFax während der Verhandlungszeit weiter am Netz belassen, sofern diese die Ihr in dem EV-Beschluss auferlegten Pflichten zur Sicherheitsleistung erfüllt.

Falls die Deutsche Telekom die Zusammenschaltung des Netzes weiter verzögere, werde man, so der vorläufige Insolvenzverwalter der TelDaFax AG, RA Reuss, täglich ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 500 000 Mark oder ersatzweise Haft für den Telekomvorstand beantragen. Ebenso werde man bei positivem Verlauf des Hauptverfahrens selbstverständlich entsprechenden Schadensersatz gegen die Deutsche Telekom geltend machen. Auf der anderen Seite warte TelDaFax derzeit auf die Zahlung von 6,4 Millionen Mark, die die Deutsche Telekom treuhänderisch für die TelDaFax AG von Ihren Kunden eingezogen hat. Dabei handelt es sich um Gebühreneinnahmen aus dem Call-by-Call-Geschäft vor der Netzabschaltung. Bis Anfang Mai summieren sich die fälligen Aussenstände hier auf gut 20 Miliionen Mark; insgesamt fordert TelDaFax 50 Millionen Mark von der Telekom ein. Rein rechtlich dürfen diese Gelder nicht mit anderen Forderungen der Deutschen Telekom an TelDaFax verrechnet werden, so RA Reuss. Diese Forderungen werden in den nächsten Tagen gerichtlich eingeklagt werden. "TelDaFax kann ja kein Netz abklemmen", so TelDaFax-Marketingvorstand Stefan Koch in Anspielung auf die Abschaltung durch die Deutsche Telekom Anfang April.

Wie die Deutsche Telekom gegenüber teltarif äußerte, werde die Umsetzung der Verfügung nicht verzögert, sollte TelDaFax die festgesetzten Sicherheiten erbringen. Demnach muss TelDaFax wöchentlich fünf Millionen Mark direkt an die Telekom entrichten und fünf Wochen lang eine Million Mark pro Woche auf ein sogenanntes Anderkonto einzahlen. Sobald TelDaFax der Telekom Nachweise über eine erfolgte Zahlung erbringt, sollen die Netze wieder zusammen geschaltet werden.

Zu den ausstehenden Forderungen von TelDaFax gegenüber der Telekom, äußerte sich die Telekom noch nicht. Scheinbar liegt es nun an TelDaFax Vorleistungen zu erbringen, um ohne weitere Verzögerung wieder ins operative Geschäft überzugehen. TelDaFax hat eigenen Angaben zufolge alle notwendigen Unterlagen und Nachweise der Deutsche Telekom per Gerichtsvollzieher zukommen lassen. Teltarif.de liegen Kopien der Unterlagen vor: Die Eröffnung eines Treuhandkontos mit einer Einlage in Höhe von einer Million Mark, die Kopie eines Schecks in Höhe von fünf Millionen Mark, sowie die Kopie der Einstweiligen Verfügung.