Gerücht?

Regulierer senkt Monatsmiete für letzte Meile angeblich um eine Mark

Handelsblatt: Telekom kann T-DSL-Internet-Tarif weiter anbieten
Von AFP / Frank Rebenstock

Die Konkurrenten der Deutschen Telekom müssen nach Angaben des Handelsblattes im Ortsnetz künftig pro Monat rund eine Mark weniger für die Miete von Leitungen zum Endkunden zahlen. Diese Entscheidung zur so genannten "letzten Meile" werde die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) am Freitagmittag in Bonn bekannt geben, berichtete die Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe unter Berufung auf informierte Kreise. Bislang betrug der Mietpreis 25,40 Mark pro Monat und Kunde. Wie die Zeitung weiter berichtete, wird die Behörde gleichzeitig die von der Telekom verlangten Umschaltgebühren um knapp 15 Prozent senken, die anfallen, wenn ein Kunde zur Konkurrenz wechselt. Dagegen erlaube der Regulierer der Telekom, die von den Wettbewerbern als Dumpingpreise kritisierten Tarife für die schnellen T-DSL-Internetzugänge beizubehalten.

Die Konkurrenten sind im Ortsnetz noch weitgehend auf die Leitungen der Deutschen Telekom angewiesen, weil sie selbst über keine flächendeckenden Netze verfügen. Der Mietpreis ist damit wichtige Steuerschraube für die Liberalisierung der Ortsnetze. Die Telekom hatte auf der letzten Meile bei der Regulierungsbehörde eine Erhöhung der monatlichen Leitungsmiete um 8,60 Mark auf 34 Mark beantragt. Die Konkurrenten hatten dagegen eine Absenkung auf 15 bis 18 Mark gefordert. Die einmaligen Umschaltgebüren, die von der Telekom beim Kundenwechsel verlangt werden, liegen bislang bei mehreren hundert Mark.

Folgen wird die Regulierungsbehörde laut Handelsblatt auch Wünschen der Wettbewerber, dass die Telekom Sprach- und Datenkanäle ihrer Leitungen künftig getrennt anbieten muss. Bislang können sie Leitungen nur ganz kaufen. Mit der Teilung könnten etwa Internet-Anbieter nur einen Datenkanal mieten und dafür auch entsprechend weniger bezahlen. Der Zeitung zufolge soll die neue Regelung ab September gelten.

Inzwischen liegt der Wortlaut der RegTP-Entscheidung vor und es zeigt sich, dass die "gut informierten Kreise" des Handelsblattes Recht behalten haben. Lesen Sie dazu bitte unseren ausführlichen aktuellen Beitrag.