Verdacht

Flossen bei Mannesmann-Übernahme durch Vodafone Bestechungsgelder?

Verfahren gegen Ex-Mannesmann-Chef plus Führungsriege
Von AFP / Ramona Jahn

Der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt wird in der kommenden Woche die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und diverse Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG anordnen. Dies berichten das Nachrichten-Magazin Der Spiegel und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Danach besteht im Zusammenhang mit den bei der Übernahme durch den britischen Vodafone- Konzern gewährten Millionen-Abfindungen für Esser und diverse Kollegen der "Verdacht auf Untreue u. a."

Hinter der Abkürzung "u. a." könnte sich, laut "Spiegel", der noch weitaus schwerwiegendere Verdacht der Bestechlichkeit verbergen. Dafür hätten die Ermittler zumindest zahlreiche Verdachtsmomente, schreibt das Magazin in seiner neuesten Ausgabe. So habe über die bisher bekannten Abfindungen an Esser und zahlreiche seiner Manager in Höhe von rund 100 Millionen Mark auch der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk eine Anerkennungsprämie erhalten - in Höhe von sechs Millionen Mark.

Die Millionenabfindung ist Funk, nach Recherchen des "Spiegels", am 17. April vergangenen Jahres vom Mannesmann-Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten unter Leitung von Vodafone-Chef Chris Gent gewährt worden. Begründet worden sei die so genannte Anerkennungsprämie mit Verdiensten, die Funk sich "als Vorsitzender des Vorstandes in den Jahren 1994 bis 1999" erworben habe.

In diversen Sitzungen zuvor waren Mannesmann-Chef Esser und mehreren Vertrauten teilweise unmittelbar nach der Übernahme durch Vodafone bereits Prämien in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Mark zuerkannt worden, schreibt der "Spiegel". Der Ablauf der Übernahme und der darauf folgenden Zahlungen, zitiert das Magazin einen Ermittler, zeige eindeutig, "dass die Manager die Verhandlungen zielstrebig zum eigenen Vorteil genutzt" hätten.

Im vergangenen Jahr hatte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft nach einer entsprechenden Anzeige der beiden Stuttgarter Anwälte Mark Binz und Martin Sorg keine "tatsächlichen Anhaltspunkte" für eine Straftat erkennen können. Die beiden Juristen hatten daraufhin Beschwerde bei der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft eingelegt.