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Fast drei Jahre Gefängnis wegen nicht bezahlter Telefonrechnungen

Telefonsüchtige Frau betrog die Telekom um rund 85 000 Mark
Von dpa / Matthias Maetsch

Nicht bezahlte Telefonrechnungen in Höhe von zusammen rund 85 000 Mark haben einer Frau eine Gefängnisstrafe eingebracht. Die 42-Jährige aus dem oberbayerischen Waldkraiburg wollte am Donnerstag vor dem Landgericht Traunstein in zweiter Instanz zwar ein milderes Urteil für den fünffachen Betrug erreichen, zog die Berufung aber im letzten Moment zurück. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Mühldorf vom April vergangenen Jahres rechtskräftig. Damals war die Altenpflegerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Die Frau hatte zwischen Herbst 1996 und Sommer 1999 bei der Deutschen Telekom unter wechselnden Namen und für zwei Wohnungen mehrmals Telefonanschlüsse beantragt. Sie führte allein im ersten Fall innerhalb von nur zweieinhalb Monaten für knapp 52 000 Mark Gespräche. Dann sperrte die Telekom erstmals den Anschluss, weil die arbeitslose Kundin die Rechnungen nicht bezahlt hatte.

Ein Vierteljahr später beantragte die telefonsüchtige Frau unter den Personalien ihres Ex-Ehemannes erneut einen Anschluss und vertelefonierte in wenigen Wochen erneut fast 7 000 Mark. Diese Masche wiederholte sie in ähnlicher Weise noch drei Mal, ehe die Telekom diese aufdeckte und Anzeige erstattete. Bis dahin hatte die Betrügerin das Unternehmen freilich schon um 85 000 Mark Telefongebühren geschädigt.