abgelehnt

Telekom muss vorläufig Internet-Pauschale anbieten

Antrag auf Rechtsschutz wurde abgelehnt
Von dpa /

Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes (VG) Köln vorläufig einen zeitunabhängigen Pauschalpreis für den Internetzugang anbieten. Ein Antrag der Telekom auf vorläufigen Rechtsschutz gegen diese Verpflichtung sei von den Richtern abgelehnt worden, teilte das Gericht am Mittwoch in Köln mit. Über die Hauptklage der Telekom gegen die Onlinepauschale werde erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RegTP) hatte die Telekom im vergangenen November aufgefordert, ihr Internetangebot für die Konkurrenten bis Anfang Februar um eine so genannte Großhandelsflatrate zu erweitern.

Laut VG begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass der Fall schwierige Rechtsfragen des Telekommunikationsrechts aufwerfe, die sich in dem vorliegenden Eilverfahren nicht eindeutig beantworten ließen. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren sei es daher der Telekom und ihrem Tochterunternehmen T-Online zuzumuten, die Forderungen der Regulierungsbehörde zunächst zu erfüllen.

Von Seiten des Unternehmens hieß es, man werde die weiteren juristischen Schritte in der Sache prüfen. Da man dem Regulierungsbescheid bereits seit Mitte Dezember nachkomme und den anderen Online-Anbietern einen Pauschalpreis gewähre, stelle die praktische Umsetzung des aktuellen Gerichtsbeschlusses kein Problem dar, sagte ein Telekom-Sprecher. Der Preis pro Anschluss liege für die Konkurrenten bei 4 800 DM monatlich. Dieses Angebot entspreche einem Pauschalpreis pro Endkunden von deutlich unter der vom Kartellamt geforderten Preisobergrenze von 79 DM.