Brief und Siegel

BÜ90/Grüne: Bürgerrechte müssen auch im Internet gelten

Protokollierungspflicht für Provider wird abgelehnt / Briefgeheimnis auch für E-Mails
Von Matthias Maetsch

Aus Anlass der jüngsten Forderung der Innenministerkonferenz, Provider müssten zum Zwecke der Strafverfolgung einer umfassenden Protokollierungspflicht unterliegen, äußerte sich die medienpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen Gretje Bettin in einer Presseerklärung.

Sie macht deutlich, dass die Bündnisgrünen die Kritik der Datenschutzbeauftragten teilen und diese Forderung ablehnen. "Das Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation muss auch im Internet sichergestellt werden". Um dies umzusetzen, schlägt die Bundestagsfraktion der Bündnisgrünen vor, das Post- und Fernmeldegeheimnis (Briefgeheimnis) auch auf elektronische Kommunikation auszuweiten. Es müsse zu einem "umfassenden Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis weiterentwickelt werden".

Bei der in diesem Jahr geplanten Modernisierung des Datenschutzes wollen die Bündnisgrünen sich insbesondere für eine Stärkung des Datenschutzes im Internet einsetzen. Ziel sei es, die Rechte der Bürger auszuweiten und Rechtsvorschriften zu vereinfachen.

Kommentar: Es bleibt zu hoffen, dass Bündnis90/Grüne diese Forderung bei den nächsten Kanzler-Gesprächen nicht dem Koalitionsfrieden opfern werden. Sollten sich die Innenminister mit Ihrer Forderung durchsetzen, wäre der gläserne Internetsurfer Realität und der Staat hätte mehr Informationen zum Verhalten seiner Bürger zur Verfügung, als auf alle Datenspeicher der ehemaligen Staatssicherheit der DDR gepasst hätte.