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Rabattgesetz soll fallen

Schnäppchen, Sonderrabatte und Zugaben künftig legal
Von / AFP

Der Handel in Deutschland soll seine Kunden künftig mit großzügigen Rabatten und Geschenken locken können. Das Bundeskabinett will am Mittwoch die ersatzlose Steichung des fast 70 Jahre alten Rabattgesetzes und der ebenso alten Zugabeverordnung beschließen. Bei einer Zustimmung des Parlaments kann der Handel voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2001 deutliche Preisnachlässe gewähren. Bislang sind Rabatte nur bis zu einer Höhe von drei Prozent des Kaufspreises möglich; zugegebene Geschenke dürfen nur einen geringen Wert haben. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) kritisierte die ersatzlose Abschaffung der Bestimmungen als "vorschnell". Dem Mittelstand stehe ein "erbarmungsloser Verdrängungswettbewerb" bevor, wenn große Handelsketten mit aggressiver Preispolitik Kunden abzuwerben versuchten.

Die Regierung rechne damit, dass die neue Regelung bis spätestens zum Sommer in Kraft treten könne, erläuterte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Nach Presseberichten wäre sogar noch ein Termin im Frühjahr denkbar. Sollte das Kabinett wie erwartet am Mittwoch zustimmen, muss sich zunächst der Bundesrat mit den Vorlagen befassen. Verhindern kann die Länderkammer die Änderung nicht, wenn sich im Bundestag eine ausreichende Mehrheit findet.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn begrüßte den Vorstoß der Regierung. Allerdings stelle die Neuregelung "höhere Anforderungen an den Konsumenten", weil der Vergleich von Angeboten bei unterschiedlichen Händlern schwieriger werde. Die wirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Dagmar Wöhrl, sprach von einem "Schlag gegen den Mittelstand". Die rot-grüne Koalition setze damit "die Existenz der selbständigen Facheinzelhändler und die Attraktivität unserer Innenstädte aufs Spiel". Die Schleusen "für gezielte Verdrängungsstrategien der großen Handelskonzerne gegen die kleinen Konkurrenten" würden durch die Änderung geöffnet.

Im Telekommunikationsbereich dürften sich durch den Wegfall des Gesetzes noch mehr Bundle-Produkte als bisher finden. So wurde in der Vergangenheit nach Klagen von Konkurrenten wegen des Rabattgesetzes ein Angebot Strom + Telefon ebenso vom Markt genommen wie ein kostenloser Internetzugang. Doch dürfte es bei der zu erwartenden Flut von neuen Bundle-Tarifen noch schwieriger werden als bisher, die Übersicht zu behalten. Teltarif wird Sie natürlich weiterhin informieren, welche Angebote sich wirklich lohnen, und welches vermeintliche Schnäppchen sich beim genaueren Hinsehen als faul herausstellt.