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Zweifel an Rechtmäßigkeit von Telefon-plus-Strom-Angebot

Die Telekom klagt erfolgreich gegen ein Hannoveraner Kombi-Produkt aus Strom- und Telefonanschluss
Von Marie-Anne Winter

Das Landgericht in Hannover hat entschieden, dass das Angebot "Strom plus Fon" wettbewerbswidrig ist. Die Stadtwerke Hannover und der regionale Telekommunikationsanbieter HTP wollten ihren Kunden bei gleichzeitigem Abschluss eines Strom- und Telefonvertrages Vergünstigungen bei der Grundgebühr gewähren.

Die Deutsche Telekom sah darin ein kartell- und wettbewerbswidriges Verhalten der beiden Unternehmen - und das Landgericht Hannover sah das ebenso. Der Geschäftsführer der HTP, Rüdiger Kramer, sieht in diesem Beschluss "eine Entscheidung zu Ungunsten der Hannoveraner und ein Rückschlag für den lokalen Wettbewerb". Den Bürgern wird ein attraktives Angebot vorenthalten und den Anbietern wird die Motivation genommen, innovative Produkte zu entwickeln.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass das Landgericht München vor zwei Wochen in einem ähnlichen Fall anders entschieden hat: Die Augsburger AugustaKom darf ihr Produkt "Kombitel" anbieten. Das Angebot enthält einen ISDN- und einen Stromanschluss zum monatlichen Grundpreis von 44 Mark. Auch das Landgericht Hannover hat schon Kombi-Produkte abgesegnet: Der Energieversorger Avacon, der zur Zeit ein Powerline-Angebot testet, darf einen Preisnachlass gewähren, wenn Kunden gleichzeitig Strom und Gas bei dem Unternehmen beziehen. Die Begründung in diesem Fall war, dass es sich nicht um einen Preisnachlass im Sinne des Rabattgesetzes handele, sondern um die Weitergabe von Einsparungen bei Verwaltung - was durchaus erlaubt ist. Die Preisgestaltung ist Bestandteil des Leistungswettbewerbs und keineswegs unerlaubte Werbung mit wettbewerbsfremden Mitteln.