Verurteilt

Erstes Urteil wegen Verstoßes gegen Markengesetz im Internet

Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung für Domain-Grabbing
Von Ramona Jahn

Das erste Urteil in einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Markengesetz im Internet ist am Donnerstag im Münchner Landgericht gefallen. Dem Angeklagten, einem 27jährigen Mann aus Ingolstadt, wurde vorgeworfen, 120 Internet-Domains, darunter 22 Homepages mit den Namen großer Firmen, für sich reserviert zu haben. Damit wollte er Geldbeträge zwischen 2.500 und 14.900 DM bei den jeweiligen Unternehmen kassieren.

Das Urteil lautete ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Das Landgericht sah es außerdem als erwiesen an, dass der Betreffende den Firmen gedroht hatte, die Internet-Adressen jahrelang zu blockieren. In drei Fällen hatten die Firmen deshalb tatsächlich gezahlt. Darüber hinaus machte sich der Angeklagte des Betruges schuldig, indem er mit fremden oder falschen Kreditkartennummern im Internet eingekauft hatte. Dazu benutzte er eine Hacker-Software und bestellte so Waren im Wert von mehreren Tausend Mark.