Fair?

Sonnet und die Flatrate-Kunden: Fair Use Policy appelliert an die "Vernunft"

Oder: Wenn die AGB´s nicht helfen!
Von Steffen Pospischil

Unsere Leser haben uns auf einen interessanten Aspekt der Info-Seite des Flatrate-Anbieters sonnet hingewiesen. Eine "Fair Use Policy" [Link entfernt] soll regeln, was die eigenen Geschäftsbedingungen nicht hergeben. Unter anderem erklärt Sonnet nun, wie lange man den Dienst nutzen darf, bleibt aber weiter wenig präzise. Zwei Punkte haben uns besonders gut gefallen. So heißt es:

"1. Die Nutzung des Onlinezugangs sollte in verantwortungsbewusstem Rahmen ablaufen. Dies bedeutet, dass der Zugang nur dann erfolgt, wenn er wirklich benötigt wird. Periodische hohe Nutzung (z.B. am Wochenende, während des Urlaubs, etc.) ist durchaus möglich, sehr hohe Nutzungszeiten über einen langen Zeitraum können wir jedoch nicht dulden."

"10. Sogenanntes "War-Dialing" (massive automatisch wiederholte Einwahlversuche per Hard- oder Softwaretools) wird ausdrücklich ausgeschlossen."

Abgesehen vom Ausdruck "Kriegs-Einwählen" ist es so ziemlich das normalste, was eine Einwahlsoftware leisten sollte. Im Falle eines Besetztzeichens so lange zu wählen, bis eine Verbindung steht. Natürlich könnte man dem Kunden auch vorschreiben, ein Wählscheibentelefon zu benutzen, dann hat man doch ein paar Sekunden mehr Luft zwischen den einzelnen Versuchen, und die Einwahl per Hand ist anscheinend ja erlaubt.

Die anderen elf Punkte der Policy beschäftigten sich mit durchaus gängigen Themen wie dem Verbot von Kanalbündelung oder der Mehrfacheinwahl von verschiedenen Computern. Es bleibt die Frage, ob diese Policy mit den AGB´s in Einklang zu bringen ist und ob sie rechtlich verbindlich ist. Wir dürfen gespannt sein, was sich Sonnet noch alles für die Kunden einfallen lässt, die bereit sind 79 Mark im Monat zu bezahlen, um endlich ohne Blick auf die Uhr surfen zu können.