Frühzeichner

Comdirect-Bank untersagte Kunden Verkauf der T-Aktie per Internet

Bundesaufsichtsamt und Verbraucherschützer um Aufklärung bemüht
Von AFP / Steffen Pospischil

Der Online-Broker Comdirekt hat seinen Kunden laut Pressinformationen untersagt, bonusberechtigte Aktien aus dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom am ersten Handelstag über das Internet zu verkaufen. Comdirect wolle seine "Kunden vor einem ungewollten Verkauf der bonusberechtigten Telekom-Aktien schützen", zitierte das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) aus einem Schreiben der Online-Bank an seine Kunden. Dem Bericht zufolge beschäftigt sich das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel inzwischen mit dem Fall. Auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bemühe sich um Aufklärung des Sachverhalts, nachdem ein Kunde Beschwerde einreichte. "Offensichtlich wollte die Comdirect-Bank die Realisierung von Zeichnungsgewinnen verhindern", zitierte das Blatt einen Referenten der Verbraucherzentrale.

In einer Stellungnahme begründete Comdirect das Vorgehen damit, dass der Aktieninhaber mit der Veräußerung der Telekom-Aktien aus der Frühzeichnerphase die Bonus-Berechtigung laut den Emissionsbedingungen verloren hätte. Die Anteile hätten deshalb nur über das Call-Center verkauft werden können, das uneingeschränkt erreichbar gewesen sei.