Urteil

Deutsche Telekom verliert im Inkasso-Streit vor Gericht

Urteil sichert den Fortbestand von Call by Call
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Seit der Deregulierung 1998 ist die Deutsche Telekom unzufrieden darüber, dass sie Call-by-Call-Gespräche für die Konkurrenten abrechnen muss. Die Folge ist ein dauerhafter Streit zwischen der Telekom auf der einen und den neuen Anbietern auf der anderen Seite. Er gipfelte darin, dass die Deutsche Telekom letztes Jahr alle Verträge über das Call-by-Call-Inkasso kündigte und neue Verträge nur zu deutlich höheren Gebühren abschließen wollte. Dieses lehnten die anderen Telefonfirmen jedoch ab.

Die in der Folge auf Druck der Regulierungsbehörde aufgenommenen Verhandlungen zwischen beiden Parteien scheiterten jedoch Mitte Februar dieses Jahres. Die Regulierungsbehörde ordnete wenige Tage später an, dass die Deutsche Telekom die Abrechnung weiterhin zu den bisherigen Konditionen durchführen muss. Diese Entscheidung ist nun durch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt worden.

Trotzdem könnte es künftig zu Änderungen kommen: Zahlt man die Call-by-Call-Rechnung nicht, könnte die Telekom künftig von der Pflicht entbunden werden, den ausstehenden Betrag einzutreiben. Stattdessen würden die Adressdaten des säumigen Kunden an die Telefonfirmen weitergegeben, die dann selber Mahnungen verschicken oder Inkasso-Unternehmen beauftragen können. Wie genau künftig die Abrechnung von Call by Call aussieht, hängt aber auch davon ab, welches neue Angebot die Deutsche Telekom der Konkurrenz unterbreitet. Sowohl das Urteil als auch die Entscheidung der Regulierungsbehörde verpflichten die Deutsche Telekom zu diesem neuen Angebot.