Mitnahme

Handy-Nutzer können ab 2002 bei Wechsel Telefonnummern mitnehmen

Regulierungsbehörde: Mobilfunkanbieter sollen technische Lösungen finden
Von AFP / Steffen Pospischil

Nutzer von Mobiltelefonen in Deutschland können ab Februar 2002 bei einem Anbieterwechsel ihre bisherige Telefonnummer mitnehmen. Wie die zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) am Dienstag in Bonn mitteilte, soll damit einem "starken" Verbraucherwunsch entgegenkommen werden. Auch würden Wettbewerb und Preistransparenz gefördert. Die technische Umsetzung der so genannten Rufnummer-Portabilität ist nach Ansicht von Behördenchef Klaus-Dieter Scheurle zwar "nicht einfach", aber machbar: Die Mobilfunkfirmen sollen jetzt Arbeitskreise bilden, um im vorgegebenen Zeitrahmen gemeinsame Lösungen zu finden.

Derzeit müssen Handy-Nutzer in Deutschland bei einem Wechsel des Netz-Anbieters sowohl auf ihre bisherige Vorwahl (0170 bis 0179) verzichten als auch auf die eigentliche, siebenstellige Handy-Nummer. Nicht einmal die Rufnummernmitnahme innerhalb eines Netzes, zum Beispiel bei Umstieg von einer Prepaid-Karte zu einem Laufzeit-Vertrag, funktioniert problemfrei.