Gesetz

Kids dürfen Handys nur mit den Eltern kaufen

Verbraucherschützer werfen D2-Mannesmann Verletzung des Minderjährigenschutzes vor.
Von Christopher Paun

Fachhändler, die D2 CallYa Pakete bereits an Kunden ab sieben Jahren verkaufen, verstoßen nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Schutzvorschriften für Minderjährige. Mannesmann Mobilfunk hat seine Vertriebsstellen Anfang März aufgefordert, CallYa Handy-Sets bereits an Kinder ab sieben Jahren zu verkaufen, wenn diese sich mit Kinderausweis registrieren lassen. Die Nummer des Kinderausweises sollte unter dem Punkt "Personalausweis" eingetragen werden.

"Kinder und Jugendliche können ohne Einwilligung der Eltern keine Verträge abschließen", erklärt Verbraucherschützerin Karin Thomas-Martin dazu. "Händler müssen sogar davon ausgehen, dass Eltern nicht mit der Anschaffung einverstanden sind, wenn das Kind ohne ihre Begleitung im Laden erscheint. Eltern die vom Handykauf ihres Kindes erfahren und nicht damit einverstanden sind, können die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen, wenn sie das Handy zurückgeben", erläutert Thomas Martin weiter.

Mannesmann habe sich trotz Intervention eines Anwalts bisher nicht einsichtig gezeigt. "Offenbar ist der Konkurrenzkampf um Marktanteile so hart, dass Mannesmann seinen Händlern das Risiko rechtlicher Schwierigkeiten zumutet, um die Jüngsten als Kunden zu ködern", erläutert Thomas-Martin weiter und beendet damit ihre Pressemitteilung. Die Prepaid-Produkte der Konkurrenten T-D1, e-plus und Viag Interkom erwähnt sie mit keinem Wort. In der Praxis dürften die meisten Händler aber keinen Unterschied machen, ob sie nun ein CallYa- oder ein Xtra-Paket an ein Kind verkaufen. Lediglich bei Laufzeitverträgen wird regelmäßig geprüft, ob der Käufer voll geschäftsfähig ist.