Unlauter?

Deutsche Telekom abgemahnt

Einstweilige Verfügung verbietet Bevorzugung von Umfrageteilnehmern beim T-Online-Börsengang.
Von Christopher Paun

Medienberichten zufolge hat das Landgericht Hamburg der Telekomtochter T-Online untersagt, Teilnehmern einer Umfrage bei der Zuteilung von Aktien zu bevorzugen.

Wie berichtet führt das Unternehmen auf seiner Homepage eine "Kundenzufriedenheitsstudie" durch, bei der als Belohnung eine Bevorzugung bei der Aktienzuteilung versprochen wird. Die Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dieses Geschäftsgebaren untersagt.

Den Telekom- und T-Online-Verantwortlichen wurde unter Androhung einer Haft von sechs Monaten oder einem Ordnungsgeld von bis zu 500.000 DM verboten, Teilnehmern einer solchen Kundenbefragung eine Bevorzugung bei der Zuteilung der T-Online-Aktien zu versprechen, dafür zu werben oder diese Vorteile zu gewähren, hieß es. Eine generelle Bevorzugung von allen T-Online-Kunden scheint davon also nicht beinflusst zu sein.

In der Telekom-Pressestelle wollte man zu dieser Angelegenheit nichts sagen. Man arbeite noch an einer "Sprachregelung".