Treuhänderisch

S-ITT: E-Commerce mit Treuhand-Aufsicht

Geldfluss im Internet - Neuer Service von Sparkassen-Unternehmen.
Von Andreas Schlebach

Die Sparkassen Internet Treuhand Transaktion (S-ITT) bietet Kunden künftig mehr Sicherheit beim Online-Handel. Dabei werden Waren- und Geldfluss der jeweiligen Handelspartner treuhänderisch überwacht. Der Dienst kann von Personen ab 18 Jahren mit einem in der Bundesrepublik Deutschland geführten Konto in Anspruch genommen werden.

Erster Schritt bei der neuen Dienstleistung ist die Registrierung von Käufer und Verkäufer auf der Homepage [Link entfernt] von S-ITT und der Treuhandauftrag. Dann überweist der Käufer den Rechnungsbetrag an S-ITT, die wiederum dem Verkäufer den Eingang des Geldes bestätigt. Daraufhin erfolgt der Warenversand und die Qualitätsprüfung durch den Käufer. Erst nach Bestätigung des Wareneingangs durch den Kunden erhält der Verkäufer sein Geld.

Den Service lässt sich S-ITT, ein Unternehmen der Sparkasse Pfullendorf, mit jeweils einem Prozent des Treuhandbetrages (bzw. mindestens 1,25 Mark) von Käufer und Verkäufer vergüten. S-ITT tritt lediglich als Treuhänder für den Zahlungsvorgang auf. Für Reklamationen gibt es auf den Web-Seiten von S-ITT einen eigenen Menüpunkt. Wird die Annahme der Ware verweigert, geht die Ware an den Verkäufer zurück; dem Käufer wird die Treuhandgebühr dennoch berechnet.

Fazit: Beide Parteien gewinnen mehr finanzielle Sicherheit beim elektronischen Handel. Bei höheren Beträgen könnte der Service des neutralen Treuhänders ein zumindest bedenkenswertes Angebot sein. Das Online-Banking in Deutschland erfährt ohnehin eine immer größere Bedeutung: Bis Ende dieses Jahres soll die Anzahl der online geführten Konten auf 10 Millionen steigen.