Verfassungsbeschwerde

Topware: Gang zum Verfassungsgericht

D-Info-Hersteller legt Verfassungsbeschwerde ein: Behindert BGH-Urteil zu Telefonverzeichnissen die Pressefreiheit?
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Das Mannheimer Softwareunternehmen Topware hat im Streit um die Telefonverzeichnisse der Deutschen Telekom Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) eingelegt. Der BGH hatte Anfang Mai einer Klage gegen Topware stattgegeben und entschieden, dass die Rufnummern-Verzeichnisse der Telekom nicht ohne deren Genehmigung von Dritten übernommen und als CD-ROM verkauft werden dürfen. Zugleich hatte das Gericht der Telekom einen Anspruch auf Schadenersatz zugebilligt.

Topware sieht in diesem Urteil einen Widerspruch zum Telekommunikationsgesetz, das einen chancengleichen, flächendeckenden und funktionsfähigen Wettbewerb vorsehe. Das Unternehmen sehe sich in den Grundrechten auf wirtschaftliche Betätigungsfreiheit, Pressefreiheit und der Freiheit der Berichterstattung behindert, heisst es.

Das BVG hat den Eingang der vom Anwaltsbüro Prof. Brandner eingereichten Beschwerde bestätigt. Die Eingabe wird zunächst einem Berichterstatter vorgelegt, ehe entschieden wird, ob der Senat oder die Kammer des BVG darüber entscheiden. Das Verfahren wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bis in das nächste Jahrtausend hinstrecken.

Topware produziert und vertreibt die populären "D-Info"-CD-ROM's und gilt als Marktführer in dieser Branche. Zur diesjährigen Ausgabe der CD-ROM hatte teltarif.de Teile seiner Datenbank beigesteuert. Topware wird in den nächsten Wochen ein Update des Programmes auf seinem Server zum Download im Internet bereitstellen, wodurch eine regelmäßige Aktualisierung der Tarifdaten über www.teltarif.de möglich wird.