Unschlagbar

First Telecom: Sieger vor Gericht.

First Telecom darf weiter werben: DTAG unterliegt vor Gericht.
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Der Frankfurter TK-Anbieter First Telecom hat im Rechtsstreit um einen Werbeslogan gegen die Deutsche Telekom obsiegt. Nach einem heute bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Juli darf First Telecom weiter mit den Worten "You can't beat the First" werben. Damit wurde der Berufung von FT stattgegeben.

Die Deutsche Telekom hatte die werbliche Verwendung des Slogans als wettbewerbswidrig beklagt, da er eine generelle Spitzenstellung des privaten Telefonieanbieters suggeriere. First Telecom hatte den Slogan im Zusammenhang mit einer Anzeige für ihre günstigen Auslandstarife verwendet. Das OLG entschied nun, dass der Spruch keine Tatsachenbehauptung einer Allein- oder Spitzenstellung sei. Vielmehr sei der Slogan als bloßes Wortspiel mit dem Bestandteil "First" zu verstehen. Aussagen über irgendwelche geschäftlichen Verhältnisse würden für die Empfänger mit dem Slogan nicht gemacht.

Die Deutsche Telekom ihrerseits hatte erst kürzlich vor dem Landgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Düsseldorfer ISIS GmbH hatte irreführende Werbung der DTAG beanstandet - zu Recht, wie die Kölner Richter urteilten.