Mithörgelegenheit

Bundesnachrichtendienst: Lauschangriff genehmigt.

Das Bundesverfassungsgericht gestattet dem BND auch künftig das Abhören des internationalen Fernmeldeverkehrs.
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Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf auch weiterhin den drahtlosen Telefon- und Faxverkehr ins Ausland überwachen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Hintergrund waren mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994. Allerdings verlangt das Gericht einige Nachbesserungen des beanstandeten Gesetzes wegen Verstößen gegen das Fernmeldegeheimnis bis zum Juni 2001. Insbesondere muss die Weitergabe von Daten an die Polizei künftig auf besonders schwerwiegende Straftaten oder das Vorliegen eines konkreten Verdachts begrenzt werden. Bislang genügten dafür bereits "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht" auf eine Reihe von begangenen oder auch nur geplanten Straftaten. Darüber hinaus muß nach Maßgabe des BVG die Benachrichtigung der Betroffenen verbessert und die parlamentarische Kontrolle ausgebaut werden.

Während Bundesregierung und viele Datenschützer den Richterspruch begrüßten, sprachen die Kläger von einer Entscheidung zum "Nachteil der Bürgerrechte". Zu würdigen ist sicherlich die verfassungsrechtliche Legalisierung der BND-Abhörpraxis; doch bleibt auch weiterhin zu fragen, ob der Ertrag der Lauschangriffe in einem angemessenen Verhältnis zur Verletzung der grundgesetzlich geschützten Fernmeldefreiheit steht. Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob sich das Urteil nicht eh bald von selbst erübrigt: Die Telekommunikation ins Ausland wird immer mehr auf Glasfaserkabel verlagert - und die sind nicht so einfach mitzuschneiden wie Funkverbindungen.