Mehrkosten

First Telecom: Bereitstellungsgebühr bei Callback

Ab 1. Juni 1999 werden in jedem Fall 19,5 Pfennige Mindestgebühr fällig. Auch ohne Gesprächsverbindung wird der Kunde künftig bei First Telecom zur Kasse gebeten.
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First Telecom in Frankfurt erhebt neuerdings eine Bereitstellungsgebühr von 0,195 DM bei Callback-Gesprächen. Die Regelung gilt ab 1. Juni 1999. Das bedeutet, dass in jedem Fall 19,5 Pfennige fällig werden, auch wenn kein Gespräch zustande kommt. Klappt die Verbindung, werden die Bereitstellungs- mit den Gesprächsgebühren verrechnet. Von einer Verbesserung des Kundenservice kann insofern kaum die Rede sein.