Mehrkosten
First Telecom: Bereitstellungsgebühr bei Callback
Ab 1. Juni 1999 werden in jedem Fall 19,5 Pfennige Mindestgebühr fällig. Auch ohne Gesprächsverbindung wird der Kunde künftig bei First Telecom zur Kasse gebeten.
Von Kai Petzke
First Telecom in Frankfurt erhebt neuerdings eine Bereitstellungsgebühr von 0,195 DM bei Callback-Gesprächen. Die Regelung gilt ab 1. Juni 1999. Das bedeutet, dass in jedem Fall 19,5 Pfennige fällig werden, auch wenn kein Gespräch zustande kommt. Klappt die Verbindung, werden die Bereitstellungs- mit den Gesprächsgebühren verrechnet. Von einer Verbesserung des Kundenservice kann insofern kaum die Rede sein.