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Teleflash/Werbetelefonie: Erste Gerichtsverhandlung am 12. Juli

In dem Streit zwischen dem Verbraucherschutzverein und Teleflash soll geklärt werden, ob werbefinanzierte Telefongespräche überhaupt zulässig sind.
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Teleflash, die als erste im größeren Umfang werbefinanzierte Telefonate in Deutschland anbieten wollten, sind weiterhin offline. Grund ist eine Klage des Verbraucherschutzvereins, der einen Widerspruch zum Verbot der Telefonwerbung sieht. Teleflash will die Telefongespräche ja finanzieren, indem regelmäßig Werbejingles eingeblendet werden. Als Reaktion auf die Klage hat Teleflash jedoch den Dienst offline geschaltet, obwohl noch kein Urteil vorliegt. Nach Aussagen des Geschäftsführers will Teleflash erst dann weitermachen, wenn Rechtssicherheit besteht.

Ein erster Gerichtstermin ist für den 12. Juli '99 angesetzt worden. Nach Aussage des Verbraucherschutzvereins kann sich das Gesamtverfahren aber über Jahre hinziehen.

Problematisch ist, dass eine große Zahl von Kunden jeweils DM 38,- Freischaltgebühr überwiesen haben, und nun trotzdem nicht über Teleflash telefonieren können. Die Hotline von Teleflash verweist Kunden mit Rückforderungen weiter an Herrn Rechtsanwalt Mitzkus, Postfach 1409, 40639 Meerbusch, Telefax: 02132/931 431. Auf Nachfragen von teltarif bestätigte dieser, Teleflash zu vertreten. Er äußerte die Ansicht, dass Teleflash die Leistung erbracht habe, nämlich eine Freischaltung bzw. Registrierung vorzunehmen. Dass der Dienst zur Zeit offline sei, hänge nicht mit Teleflash, sondern mit der Klage gegen Teleflash zusammen.

teltarif ist hingegen weiterhin der Ansicht, dass eine Gebühr von DM 38,- für eine anonyme Freischaltung (Registrierung einer Telefonnummer) überhöht ist. Da der Dienst zur Zeit nicht funktioniert, sollten zumindest die Kunden, die nie über Teleflash telefonieren konnten, billigerweise ihr Geld zurückerhalten. Wenn Sie als Teleflash-Kunde Geld zurück- bzw. nicht zurückbekommen haben, schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an die Redaktion. Wir werden weiter berichten.