Teure Leitung

Ortsnetz: Konkurrenten zahlen DM 25,40 Anschlussmiete

Diesmal werden die Ferngespräche wieder um 1 Pfennig günstiger: 14 statt 15 Pfennig pro Minute.
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Die Regulierungsbehörde hat entschieden: Telekom-Konkurrenten zahlen monatlich künftig DM 25,40 pro Monat für den Teilnehmeranschluss, wenn sie diesen von der Deutschen Telekom mieten. Für die Installation wird einmalig zwischen DM 196,95 und DM 337,17 berechnet, je nachdem, ob eine Montage erforderlich ist oder nicht. Die Übernahme eines bestehenden Anschlusses kostet maximal DM 241,31.

Wenn man zu der genannten Miete die Mehrwertsteuer hinzurechnet, ergibt sich ein Betrag von DM 29,23 pro Monat. Das ist deutlich mehr, als die DM 24,81, die normale Telekom-Endkunden zur Zeit für einen Analoganschluss bezahlen. Dabei beinhaltet die Miete lediglich das Telefonkabel bis zum Kunden. Dem Konkurrenten entstehen dazu weitere Kosten, z.B. für die eigene Vermittlungsanlage, an die das Kabel angeschlossen werden muss, oder für den monatlichen Druck und Versand der Rechnung.

Mannesmann Arcor hat bereits angekündigt, gegen die Festsetzung gerichtlich und durch Anrufung der Kartellbehörden vorzugehen. Harald Stöber, der Vorstandsvorsitzende erklärt dazu: "Die jetzt beschlossenen Entgelte schützen die Monopolstellung der Deutschen Telekom im Ortsnetzbereich."

Die Folge wird in der Tat sein, dass viele Konkurrenten vorerst nur ISDN-Anschlüsse anbieten werden, da man beim Analoganschluss nicht mit der günstigen Grundgebühr der Deutschen Telekom konkurrieren kann. Lediglich in Ballungszentrum und Neubaugebieten werden die Konkurrenten eigene Kabel verlegen, über die dann auch Analoganschlüsse zu einem attraktiven Preis möglich sein werden.

Freuen kann sich die Deutsche Telekom: Ende November 1998 hatte sie auf Anraten durch den Bundeswirtschaftsminister Müller ihren Antrag auf Festsetzung der Mietgebühren für den Anschluss zunächst zurückgezogen. Damals hieß es, die Regulierungsbehörde hätte ein Entgelt von höchstens DM 24,- festgesetzt. Warum der neue Preis nun höher ist als der alte, hat die Regulierungsbehörde bisher nicht begründet.

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- Entscheidung: Keine Entscheidung vom 1. Dezember 1998.