Frei Sprechen
30.11.2009 16:55

Belügt Kabel Deutschland seine Kunden?

Eintritt in Wohnungen unter Angabe falscher Tatsachen erschlichen?
teltarif.de Leser collodi schreibt:
Kabel Deutschland hat nun meiner Meinung nach wieder eine neue Methode gefunden, seine Kunden an der Nase herumzuführen. Zur Kundengewinnung geben sich Außendienstmitarbeiter und selbstständige Handelsvertreter als Techniker von Kabel Deutschland aus, um in der Wohnung mit einem Pegeltester Signalmessungen am Kabel-Anschluss durchzuführen und darauf basierend ein Verkaufsgespräch einzuleiten.

Genau so ein Pseudo-Techniker stand diesen Sommer auch vor meiner Haustür und nun zu wissen, dass sich dahinter eine komplette Masche verbirgt ist eine Unverschämtheit. Natürlich ist jedem selbst überlassen, wen man in die eigenen vier Wände lässt. In meinem Fall gaben mir die „Techniker“ zu verstehen, dass die Messungen speziell im gesamten Wohnhaus notwendig seien und angefordert wurden. Ein Techniker zur Durchführung einer Kontrolle am eigenen Anschluss wird natürlich eher in die Wohnung gelassen als ein Handelsvertreter mit einem Vertrag in der Tasche. Sich den Eintritt unter Angabe einer falschen Identität und einem Pseudo-Service zu erschleichen nagt doch bereits an den Kanten der Kriminalität. Und da die Medienberater eine Provision von bis zu 200 Euro bei Kundengewinnung erhalten, ist nicht mal der angekündigte Service der Qualitätssicherung erfüllt. Denn ein Medienberater ist kein Techniker und der genannte Wert des Pegeltesters somit ebenfalls unglaubwürdig.

Das Unternehmen verliert durch solche Spielchen an Glaubwürdigkeit. Denn wer möchte einen Vertrag mit Kabel Deutschland abschließen, wenn man bereits an der Haustür belogen wird. Auch wenn diese Methode nicht publik gemacht werden sollte und sich das Unternehmen einen großen Wachstum an Neukunden erhoffte, irgendwann kommt alles ans Tageslicht. Und ob ein angekraztes Image in der derzeitigen Marktsituation mit ein paar Neukunden wettgemacht werden kann wage ich zu bezweifeln. Wo sind die guten alten Zeiten "der Kunde ist König" hin?

einmal geändert am 30.11.2009 17:04
Kommentare zum Thema (6)
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Altbekannt
judi antwortet
30.11.2009 17:59
Diese Masche hat schon sooo einen Bart.
Die Vertreter von UnityMedia machen das seit Jahren so.
Wie Viele davon schon bei mir waren...
Das sind halt junge ungelernte Strukturvertriebler, die möglichst weit weg von ihrem Wohnort agieren und keinerlei Kontrolle durch den Anbieter unterliegen, da Verträgre immer ohne Namen und/oder Ident.nr. ausgefüllt werden. Höchstens n falscher Name und ne Prepaid Handynummer die 2 Wochen gültig bleibt kriegt man von denen.
Leider setzen fast alle TelKos auf solche Vertriebsmaßnahmen, denn es gibt immer noch genug Dumme, die drauf reinfallen.
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Bekannt schon, aber ...
uwm antwortet auf judi
30.11.2009 23:06
... das ist das erste mal, das ein Unternehmen ZUGIBT so zu arbeiten.

Die anderen haben sich bisher immer ganz schnell distanziert "externer Dienstleister ... Vertrag wurde bereits gelöst... geschah nicht in unserem Auftrag und ohne unser Wissen" war bisher immer die Standard Pressemeldung, wenn sowas bei einem TK Anbieter bekannt wurde.

Hier allerdings steht KD ja ganz offen dazu, solche Vertriebspraktiken nicht nur zu billigen, sondern auch noch zu unterstützen.

Schon heftig, das ein Unternehmen sich nicht mal die Mühe macht, solche mehr oder minder gerade noch legalen Machenschschaften anzuwenden...
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dormilon antwortet auf uwm
01.12.2009 10:25
Benutzer uwm schrieb:

...Schon heftig, das ein Unternehmen sich nicht mal die Mühe macht, solche mehr oder minder gerade noch legalen Machenschschaften anzuwenden...

Ich frage mich, wie "mehr oder minder gerade noch legal" es ist, wenn sich jemand - als unbefugter Eindringling - unter falschem Vorwand und mit falscher Identität (ist kein Techniker) Zugang zu einer Wohnung oder zu einem Haus verschafft.

Was passiert eigentlich, wenn man sich dumm stellt, die Person 'rein lässt und dann sofort die Polizei wegen Hausfriedensbruchs oder Verdacht auf versuchten Diebstahl ins Haus ruft ?

Was kann er dann als Ausrede anführen? "Nein, ich wollte hier nichts stehlen, sondern lediglich den Bewohnern Kabelverträge unterjubeln"...
Spricht man da nicht schon von "betrügerischen Absichten" ?
Zumindest würde die Polizei dann die Identität des "unbefugten Eindringlings" feststellen und ihn abmahnen.

(Persönlich sind mir solche Vertriebsmethoden bisher noch nicht untergekommen.)


Gruß,

]B^)=




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marius1977 antwortet auf dormilon
02.12.2009 08:47
Benutzer dormilon schrieb:
Benutzer uwm schrieb: Ich frage mich, wie "mehr oder minder gerade noch legal" es ist, wenn sich jemand - als unbefugter Eindringling - unter falschem Vorwand und mit falscher Identität (ist kein Techniker) Zugang zu einer Wohnung oder zu einem Haus verschafft.

Was passiert eigentlich, wenn man sich dumm stellt, die Person 'rein lässt und dann sofort die Polizei wegen Hausfriedensbruchs oder Verdacht auf versuchten Diebstahl ins Haus ruft ?

Was kann er dann als Ausrede anführen? "Nein, ich wollte hier nichts stehlen, sondern lediglich den Bewohnern Kabelverträge unterjubeln"...
Spricht man da nicht schon von "betrügerischen Absichten" ?
Zumindest würde die Polizei dann die Identität des "unbefugten Eindringlings" feststellen und ihn abmahnen.

(Persönlich sind mir solche Vertriebsmethoden bisher noch nicht untergekommen.)


Gruß,

]B^)=
Hallo,
das als "unbefugten Eindringen" zu bezeichnen finde ich jetzt etwas zu hoch gegriffen.

Zum einen klingelt derjenige ja ganz normal an der Haustür und wird dann auch von einem Bewohner hereingelassen. Außerdem hat KD sicher einen Passus in seinen AGBs (so kenne ich es zumindest hier von KabelBW) dass der Telekommunikationsanbeiter das Recht hat, Zutritt zu den technischen Anlagen des Objektes zu erhalten.

Das setzt natürlich noch nicht das Recht des Besuches in der Wohnung voraus. Aber ich kenne keinen Vertreter der einfach ungebeten die Türen der Wohnung öffnet. Somit wird er ja wissentlich in die Wohnung gelassen.

Ich schließe mich den Vorrednern an und bin auch der Meinung, dass die Telekom und viele andere Unternehmen das auch nicht besser machen. Und letztenlich ist jeder Bürger selber soweit mündig, dass er schon wissen sollte, was er unterschreibt. Deshalb gibt es ja immer die gesetzliche Widerrufsfrits von 14 Tagen.

Gruß,
Marius
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uwm antwortet auf marius1977
02.12.2009 09:52

Deshalb gibt es ja immer die gesetzliche Widerrufsfrits von 14 Tagen.

Gruß,
Marius

Tja, nur leider sind viel dieser Provisionsgeier mittlerweile intelligent genug, um Verträge vorzudatieren, und schwupps sind die 14 Tage "leider" um ...
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dormilon antwortet auf marius1977
03.12.2009 11:59
Hallo Marius,

zunächst einmal möchte ich voraus schicken, dass ich selbst auch kein Jurist bin und hier ein bisschen "im Trüben fische".


Hallo, das als "unbefugten Eindringen" zu bezeichnen finde ich jetzt etwas zu hoch gegriffen.

Zum einen klingelt derjenige ja ganz normal an der Haustür und wird dann auch von einem Bewohner hereingelassen...

So wie ich das sehe, hat der Hausherr keine generelle, sondern eine beschränkte Befugnis zum Betreten seiner vier Wände erteilt. Er hat nicht irgend wen, sondern einen vermeintlichen Techniker ins Haus gelassen und dies auch nicht grundlos, sondern zur Durchführung vermeintlich für die Kabelgesellschaft notwendiger Messungen.

Insofern ist das Eindringen des Vertreters ins Haus nicht durch die Befugnis des Hausherrn gedeckt (falsche Identität und falsche Begründung angegeben), geschieht also außerhalb der beschränkten Befugnis bzw. ohne Befugnis, also "unbefugt".

Fraglich ist, ob ein "unbefugtes Eindringen" in fremdes Wohneigentum für sich allein schon eine Straftat darstellt. Ich glaube es nicht.
Allerdings kann man spätestens dann, wenn der besagte Vertreter anfängt, dem Hausherrn in seinen eigenen vier Wänden gegen dessen Willen ein Verkaufsgespräch aufzudrängen, von Hausfriedensbruch sprechen.

Wäre zwar ein eher minder schwerer oder sogar fraglicher Fall von Hausfriedensbruch, wenn allerdings mehrere Nachbarn oder Bewohner derselben Gegend in den Chor einstimmen und gleichfalls einen Hausfriedensbruch durch den selben Vertreter zur Anzeige bringen, kann aus einer dubiosen Vertriebstaktik vor Gericht eine Serienstraftat werden.


...Außerdem hat KD sicher einen Passus in seinen AGBs (so kenne ich es zumindest hier von KabelBW) dass der Telekommunikationsanbeiter das Recht hat, Zutritt zu den technischen Anlagen des Objektes zu erhalten.

Ein solcher Passus mag sicherlich für Notwendige Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Erneuerung des Netzinfrastruktur durch qualifizierte Techniker gelten. Das bedeutet aber nicht, dass man jeglichem Vertreter, der mit einem Meßgerät irgendwelche amateurhaften und vor allen Dingen überflüssigen Messungen durchführen will, Einlass gewähren muss.

Anderenfalls wäre ein solcher Passus gesetzwidrig und somit nichtig.


..Und letztenlich ist jeder Bürger selber soweit mündig, dass er schon wissen sollte, was er unterschreibt.

Vielleicht sind ja sogar ein paar Bürger so mündig, dass sie solche Vertreter wie oben erwähnt bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Spätestens wenn einige von denen vor Gericht zu Strafen verdonnert werden, spricht sich das in der Branche herum und diese lästige Vertriebstaktik gehört der Vergangenheit an.


Gruß,

Pao

]B^)=